Rassistischer Angriff in S-Bahn: Ein Täter muss in den Knast

Schläge, Tritte, rassistische Parolen: Ein Streit in der S-Bahn endet brutal. Einer der Täter muss in den Knast.
von  John Schneider
Die drei Angeklagten mit ihren Anwälten.
Die drei Angeklagten mit ihren Anwälten. © jot

München - Es ist das versöhnliche Ende nach einer brutalen rassistischen Attacke. Die beiden deutschen Angeklagten (28 und 29 Jahre alt) stehen während des Prozesses auf, gehen auf ihre beiden Opfer zu, die vom Amtsrichter in den Gerichtssaal gerufen worden sind, und bieten ihre Hand zur Entschuldigung an.

Opfer sagt: "Ich will kein Geld"

Ein spannender Moment: Viele Opfer wollen keinen Kontakt zu ihren Peinigern. Schon gar nicht körperlichen. Zu groß sind Wut und seelischer Schmerz. Und die beiden Eritreer? Nehmen die Entschuldigung an. Es kommt zum Handschlag. Nicht nur das: Eine finanzielle Entschädigung lehnen die Opfer ab. "Ich will kein Geld", sagt einer der beiden. Sein Freund schließt sich an.

Dabei hätten sie durchaus Anspruch auf Wiedergutmachung. Die beiden Deutschen aus dem Münchner Umland hatten am 15. Juni des vergangenen Jahres in der S8 in Richtung Flughafen ihre Kontrahenten wüst beschimpft und beleidigt. Sie riefen laut Anklage "Nigger" und "Verpisst euch zurück nach Afrika!"

Angeklagte räumen Tat ein

In Ismaning stiegen die Kontrahenten aus und auf dem Bahnhofsvorplatz wurde die Auseinandersetzung dann gewalttätig. Laut Anklage, die von allen drei Angeklagten vollständig eingeräumt wird, wurde zunächst geschubst und geschlagen, dann eskalierte der Streit und eines der Opfer wurde mit Faustschlägen zu Boden gebracht und auf den Kopf getreten.

Der 21-jährige Eritreer verlor sogar kurzzeitig das Bewusstsein. Er musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Die Schläger wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung angezeigt.

Kurios: Ein weiterer Afrikaner sitzt bei dem Prozess nicht als Opfer im Zeugenstand, sondern als Täter auf der Anklagebank. Er hatte den allgemeinen Tumult damals ausgenutzt, um mit Tritten ins Gesicht eine alte Rechnung mit einem der Opfer zu begleichen. Wie bei dem 29-Jährigen (zwei Jahre Haft zur Bewährung) wird auch bei ihm die Haftstrafe von 20 Monaten zur Bewährung ausgesetzt, weil sein Anwalt Peter Pospisil in einer Erklärung die Taten für seinen Mandanten einräumt.

Ein Täter muss ins Gefängnis

Nicht einigen können sich die Prozessbeteiligten im Fall des vorbestraften 28-jährigen Angeklagten. Er hat zwar wie sein älterer Mitangeklagter jede fremdenfeindliche Gesinnung weit von sich gewiesen. Was ihm aber dann doch zum Verhängnis wird: Er stand im Juni 2018 in einer einschlägigen offenen Bewährung.

Eine erneute Bewährung kommt für den Staatsanwalt deshalb nicht in Betracht. Richter Carsten Freiherr von Chiari schickt den Mann schließlich für 14 Monate ins Gefängnis.

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