Randalierende Schüler aus München zu Täter-Opfer-Ausgleich verurteilt

Zwei Münchner Schüler sind wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einem Täter-Opfer-Ausgleich verurteilt worden. Der Geschädigte findet, dass das Urteil nicht hart genug ist.
von  AZ
Das Münchner Amtsgericht verurteilte zwei Münchner Schüler zu einem Täter-Opfer-Ausgleich. (Symbolbild)
Das Münchner Amtsgericht verurteilte zwei Münchner Schüler zu einem Täter-Opfer-Ausgleich. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa

München - Das Amtsgericht München hat im Juni zwei 16-jährige Münchner verurteilt, die im April dieses Jahres in München-Nymphenburg randaliert und den Halter eines BMW attackiert und schwer verletzt hatten. 

Jugendliche Randalierer greifen Autobesitzer an

Wie das Amtsgericht München mitteilt, sprangen die beiden alkoholisierten Schüler am 15 April gegen 1.30 Uhr auf die Motorhaube und das Dach eines BMW in Nymphenburg und verursachten dadurch einen Schaden von über 8.000 Euro. Der Besitzer des Pkw wurde aufgrund des Lärms auf die Randale aufmerksam und versuchte die Jugendlichen zu stellen.

Die 16-Jährigen attackierten den Mann, schlugen ihm mit der Faust ins Gesicht und traten mehrmals auf ihn ein. Das Opfer erlitt dabei eine Platzwunde, Schürfwunden und Prellungen am ganzen Körper. Die Jugendlichen konnten von einer vorbeifahrenden Polizeistreife festgenommen werden.

Schüler verurteilt - Opfer hält Strafe für zu milde

Am 13. Juni verurteilte das Jugendgericht des Amtsgericht München die Schüler "wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Mitwirkung an einem Täter-Opfer-Ausgleich zu Art und Umfang der Schadenswiedergutmachung, zur Teilnahme am Vortrag 'Folgen von Gewalt' beim Stadtjugendamt München sowie an einem sozialen Trainingswochenende."

Die Richterin begründete ihr Urteil damit, "dass sie den Sachverhalt vollumfänglich eingeräumt haben und das Geständnis sichtlich von Reue geprägt war. Beide Angeklagten entschuldigten sich beim Geschädigten (...) in der Sitzung." Aus Sicht des Opfers ist diese Strafe zu milde. Er hatte Arbeitsstunden als Strafmaß favorisiert. Trotzdem war auch er laut Gericht der Meinung, dass es sich um eine Ausnahmetat der Münchner Schüler handelte.

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