Rammstein in München: Konzertverbot!
Das KVR hat ein Konzert der Band Rammstein am Totensonntagverboten. Die Konzertagentur ist völlig empört. Jetzt wird das ausverkaufte Konzert verschoben.
München/Berlin – Die Stadt München hat ein Konzert der Band Rammstein am Totensonntag (20. November) verboten. Das teilte die Konzertagentur MCT am Freitag in Berlin mit. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) bestätigte das Verbot. Das ausverkaufte Konzert wird um zwei Tage verschoben. Rammstein soll nun am 22. November in München auftreten. Die Karten behalten ihre Gültigkeit oder können beim Ticketshop zurückgegeben werden.
Die Konzertagentur zeigte Unverständnis für die Münchner Entscheidung: „Es erscheint absolut willkürlich, warum ein Rammstein-Konzert verboten wird, wohingegen Dutzende andere Konzerte am Totensonntag stattfinden dürfen“, hieß es in einer Mitteilung. In den vergangenen Jahren hätten rund 130 Konzerte unterschiedlichster Musikrichtungen an den sogenannten stillen Tagen wie Aschermittwoch, Karfreitag, Allerheiligen oder Totensonntag stattgefunden.
KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle sieht seine Hände aber gebunden. „Es gibt ein Feiertagsgesetz und das haben wir zu vollziehen“, sagte er. „Eine öffentliche Unterhaltungsveranstaltung ist laut Gesetz nur dann zulässig, wenn der ernste Charakter der stillen Tage gewahrt ist. Das ist bei Rammstein nicht der Fall. Sie haben brennende Personen auf der Bühne, sind riesig laut und auch die Texte sind dem stillen Tag nicht gerade angemessen.“
Alle Jahre wieder sorge das Thema Tanzverbot für Ärger mit Discobesitzern und Konzertveranstaltern. „Ich kann das verstehen, aber die Regierung von Oberbayern legt sehr viel Wert darauf, dass wir dieses Gesetz vollziehen. Die Rechtslage ist sehr streng“, sagte Blume-Beyerle. In diesem Fall habe die Konzertagentur außerdem mit dem Kartenverkauf begonnen, bevor der Auftritt in der Olympiahalle überhaupt genehmigt war. „Das hätte man durchaus anders lösen können - so sind wir die bösen Buben.“
Die martialische auftretende Rockband Rammstein hatte in der Vergangenheit immer wieder Ärger mit den Behörden. Beispielsweise hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Nummer-eins-Album „Liebe ist für alle da“ im November 2009 auf den Index gesetzt, so dass Kinder und Jugendliche es nicht mehr frei kaufen konnten. Ein halbes Jahr später wurde dieses Verkaufsverbot allerdings gerichtlich aufgehoben.