Räuberische Erpressung in München: Polizei fasst jugendlichen Intensivtäter

Am vergangenen Donnerstag haben Ladendetektive einen 15-Jährigen beim Diebstahl erwischt. Bei seiner Vernehmung sagte der Jugendliche dann, dass er von einem 18-Jährigen zu den Diebstählen gezwungen worden war.
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München - Ein 18-jähriger Mann hat einen 15-jährigen Jugendlichen seit Monaten zu Ladendiebstählen gezwungen. Als sich der Schüler zunächst weigerte, die Taten zu begehen, wurde er vom 18-Jährigen geschlagen und getreten. Daraufhin habe er sich auf die Diebstähle eingelassen.

Am vergangenen Donnerstag sollte der Jugendliche wieder Kleidungsstücke klauen – diesmal in einem Geschäft in der Kaufinger Straße. Dabei wurde er jedoch von Ladendetektiven aufgehalten, die den Diebstahl bemerkten. Bei der Befragung durch die Polizei verstrickte sich der 15-Jährige zunächst oft in Widersprüche. Am Abend ging er dann jedoch mit seiner Mutter zur Polizei und gestand, dass er seit einiger Zeit zu den Diebstählen gezwungen wurde. Der 18-Jährige ist bei der Polizei als jugendlicher Intensivtäter geführt.

Polizei verfolgt Täter auf dem Radl

Am Tattag telefonierte der 15-Jährige mit seinem "Auftraggeber" und berichtete ihm vom "misslungenen Diebstahl". Daraufhin forderte ihn der 18- Jährige auf, eine Zahlung von 80 Euro als Entschädigung zu leisten. Am nächsten Tag gab der Schüler bei der Polizei eine Anzeige auf. Danach ging er zum ausgemachten Übergabeort der 80 Euro. Doch der 18-Jährige war nicht vor Ort, stattdessen sollte ein 16-jähriger Freund des Täters das Geld in Empfang nehmen. Die Polizei konnte ihn vorläufig festnehmen.

Ein Polizist konnte den 18-Jährigen in der Arnulfstraße ausfindig machen. Als er vom Beamten angesprochen wurde, sprang er sofort auf, rannte über die Arnulf- und Marsstraße und sprang in der Klarastraße über einen Zaun. Polizisten, die sich für die Verfolgung unter anderem das Fahrrad einer Passantin geliehen hatten, konnten auch ihn vorläufig festnehmen.

Der 18-Jährige wurde der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt, durch den Ermittlungsrichter wurde ein Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erlassen.

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