Rätsel-Prozess in München: Wurde diese 26-Jährige vergewaltigt?

Das Amtsgericht München muss die schwierige Frage beantworten, wer in dem Verfahren um eine angezeigte Vergewaltigung die Wahrheit sagt.
von  John Schneider
Die Angeklagte verbirgt ihr Gesicht.
Die Angeklagte verbirgt ihr Gesicht. © Daniel von Loeper

München - Es steht Aussage gegen Aussage. Eine junge Frau erklärt, sie sei mit K.o.-Tropfen willenlos gemacht und dann vergewaltigt worden. Der angebliche Täter bestreitet das.

Der Vorfall ereignete sich 2018

Petra B. (26, Namen geändert) erschien am Morgen des 7. April 2018 an der Rezeption eines Hotels in der Schillerstraße. Die Frau habe geweint und gezittert, berichtet eine Rezeptionistin. Und habe dann gesagt, es wäre etwas Schlimmes passiert.

Sie sei in dem Hotelzimmer von ihrem Begleiter Hans F. (39) vergewaltigt worden. Es habe glaubwürdig geklungen.

Anklage wegen falscher Verdächtigung

Doch nicht der Mann sitzt am Donnerstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts, sondern die 26-Jährige. Wegen falscher Verdächtigung und wegen Freiheitsberaubung. Aufgrund ihrer Angaben wurde Hans F. festgenommen und einen Tag lang von der Polizei festgehalten.

Doch dann wendete sich das Blatt. Anhand von Aufnahmen im Hotel konnte belegt werden, dass Hans F. allenfalls fünf Minuten auf dem Zimmer weilte, bevor er wieder runterkam und verschwand.

Die große Frage, die nun das Amtsgericht beantworten muss: Reicht diese Zeit aus, um die Tatversion des vermeintlichen Opfers zu stützen? Malte Magold, der Anwalt der 26-Jährigen, ist davon überzeugt, dass fünf Minuten reichen, um die geschilderten Straftaten auszuführen. Die Ermittler überzeugt das offenbar nicht.

Die beiden verabredeten sich im Internet

Unstrittig ist, dass Petra B. und Hans F. auf einer einschlägigen Internet-Plattform in Kontakt gekommen sind. Man verabredete sich für den Abend des 6. April 2018 in München.

Die Sozialpädagogin reiste zu diesem Zweck aus Nürnberg an. Hans F. erklärt im Zeugenstand, dass er dann mit ihr nach Augsburg gefahren sei, um dort in einer Bar mit ihr etwas zu trinken - was Petra B. bestätigt. Doch dann beginnen die Unterschiede.

Unterschiedliche Versionen: Gericht weist Klage ab

Während Hans F. behauptet, er habe nach dem Barbesuch zwei Mal Sex mit seiner neuen Bekanntschaft gehabt, erklärt Petra B., dass das nicht stimme. Bereits in der Bar habe sie seine Annäherungsversuche zurückgewiesen, möglich, dass er ihr dort K.o.-Tropfen eingeflößt habe.

Zurück in München mietete man ein Hotelzimmer an. Ihr Begleiter versuchte, sie zu küssen, sie lehnte ab. An viel mehr habe sie sich nicht erinnern können, außer, dass der Mann sie dann vergewaltigt habe.

Hans F. sagt dagegen, dass er ihr lediglich aus dem Mantel geholfen und sie ins Bett gebracht habe. Dann sei er unter einem Vorwand abgehauen. Am Ende spricht das Amtsgericht die Angeklagte wegen einer unzureichenden Beweislage frei.

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