Radler stirbt bei Unfall: Autofahrer zu 5400 Euro verurteilt

Fahrlässige Tötung: Autofahrer übersieht beim Abbiegen einen Radfahrer. Urteil: 5400 Euro Geldstrafe.
von  John Schneider
Fahrlässige Tötung: der Angeklagte vor Gericht.
Fahrlässige Tötung: der Angeklagte vor Gericht. © jot

München – Seine Stimme zittert, Reza C. (Name geändert) hat Tränen in den Augen, als er sich am Donnerstag beim letzten Wort im Prozess am Amtsgericht an die Angehörigen wendet: „Es tut mir leid für die Familie. Ich wünschte, dass es nie passiert wäre.“

Das kann Reza C. natürlich nicht. Das Opfer des Unfalls, ein Radler, ist tot. Doch die Reue des Unfallverursachers schien ehrlich zu sein. Der 49-jährige Manager hat am 4. Juni 2014 gegen 8.30 Uhr mit seinem BMW einen Radler erfasst. Sein gleichaltriges Opfer starb zwei Tage später im Klinikum Großhadern. Ibrahim H. hinterließ eine Frau und vier Kinder.

 

Das Unfallopfer hinterlässt eine Ehefrau und vier Kinder

 

Der Ort des Unfalls war die Kreuzung Hansastraße/Baumgartnerstraße. Damals gab es dort eine Baustelle, die die Sicht behinderte. Reza C. wollte von der Hansastraße in die Baumgartnerstraße nach rechts abbiegen.

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Dabei soll er sehr schnell gefahren sein – etwa 30 Stundenkilometer – und den herankommenden Radler, der mit 20 Stundenkilometern ebenfalls recht schnell unterwegs war, nicht gesehen haben. Das wäre aber mit etwas mehr Mühe möglich gewesen. Was den Sohn des Opfers (23) besonders verbittert: „Ich kann nicht verstehen, warum er nicht über die Schulter geblickt hat.“

So aber erfasste Reza C. mit seinem BMW den Radler. Ibrahim H. prallte mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe und danach auf den Boden. Die Verletzungen waren tödlich.

Die Versicherung des Autofahrers hat bislang noch nicht viel an die Familie des Opfers bezahlt. Es soll um etwa 100 000 Euro gehen. Man hat wohl auf das strafrechtliche Urteil gewartet.

Reza C., der die Anklagevorwürfe einräumte, wurde von der Richterin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.

 

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