Radler schubst Fußgänger: tot
München - Radler gegen Fußgänger, das ist keine seltene Auseinandersetzung auf Münchens Geh- und Radwegen. Meistens bleibt es im Konfliktfall beim verbalen Austausch von Nettigkeiten. Völlig aus dem Ruder lief dagegen ein Streit am 19. Mai 2016 in der St. Bonifatius-Straße. Ein radelnder Architekt (51) soll dabei den Tod eines 78-Jährigen verursacht haben. Und ist damit ein Fall fürs Schwurgericht.
So haben die Ermittler die Tat rekonstruiert: Ralf H. hatte einen Teppich auf den Gepäckträger geklemmt. 104 Zentimeter breit war das gute Stück und stand damit auf beiden Seiten kräftig heraus. Dass er damit ein veritables Verkehrshindernis darstellte, war dem Radler offenbar klar. Sonst hätte er sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht verbotswidrig auf dem Gehweg der St.-Bonifatius-Straße fortbewegt.
Dabei habe er dann den Fußgänger Eduard K. (78) trotz langsamer Fahrt leicht gestreift. Der Rentner habe sich darüber echauffier, den Radler angesprochen und am Arm festgehalten.
Ralf H. sei daraufhin vom Fahrrad gestiegen. Es kam zum Streit. Obwohl Ralf H. erkannt habe, dass er dem Rentner körperlich überlegen war, habe er ihn mit beiden Händen kraftvoll gegen den Oberkörper gestoßen.
Eduard K. fiel nach hinten um und prallte mit dem Hinterkopf auf den Gehweg. Der 78-Jährige erlitt eine Hirnblutung und verlor das Bewusstsein.
Ralf H. habe dann versucht, ihn hochzuziehen und dabei noch geschüttelt. Bis ein Zeuge dem Radler sagte, er solle den Mann in Ruhe lassen. Die Umstehenden kümmerten sich um Eduard K., der ins Krankenhaus gebracht wurde. Drei Wochen später starb der 78-Jährige.
Der Angeklagte schildert die Tat anders
Er sei in dem Moment nicht gefahren, sondern wollte gerade auf der Suche nach einem Teppichreparaturladen erst wieder losfahren, als ihn der Rentner umschlungen habe. Er habe nicht erkennen können, dass es sich um einen Rentner handelte. "Ich habe nur einen kräftigen Mann wahrgenommen." Den er dann am Oberarm geschubst habe.
Dass er "überreagiert" hat, wie er es selber gesagt haben soll, weiß Ralf H.. Er sei seit dem Vorfall in ein seelisches Tief geraten, wünschte sich, alles ungeschehen machen zu können: "Ich hätte weiterfahren sollen." Er wirkt bei diesen Worten ehrlich zerknirscht, die Reue scheint glaubwürdig.
Angeklagt ist der Architekt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der entsprechende Paragraf (§223) im Strafgesetzbuch liest sich so: "Verursacht der Täter durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren."
Ralf H. wird darauf hoffen, dass das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Michael Höhne auf einen minder schweren Fall erkennt. Dann könnte der Architekt vielleicht schon mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr davon kommen.
Der Prozess wird heute fortgesetzt. Sein Urteil will das Gericht nach vorläufiger Planung am 14. Juli fällen.
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