Radler mit Reizgas gegen Autofahrer

Wilde Szenen auf Münchens Straßen: Hausmeister Hans A. (53, Namen geändert) kickte mit seinem Ford Student Thomas B. (26) vom Rennrad. Sein Motiv: Der Radlfahrer hatte ihn zuvor mit Reizgas besprüht. Jetzt stand Hans A. wegen vor dem Münchner Amtsgericht.
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Angeklagt: Der Hausmeister Hans A.
Torsten Huber Angeklagt: Der Hausmeister Hans A.

Wilde Szenen auf Münchens Straßen: Hausmeister Hans A. (53, Namen geändert) kickte mit seinem Ford Student Thomas B. (26) vom Rennrad. Sein Motiv: Der Radlfahrer hatte ihn zuvor mit Reizgas besprüht. Jetzt stand Hans A. wegen vor dem Münchner Amtsgericht.

Es passierte am 7. Juli 2008 gegen 20.20 Uhr in der Claudius- Keller-Straße (Obergiesing). Hans A. stand an der roten Ampel. Plötzlich hielt der Rennradfahrer neben ihm an der Fahrerseite, klopft gegen das Seitenfenster. Hans A. erinnerte sich: „Der schimpfte, weil ich ihn angeblich so knapp überholt hätte. Ich schimpfte zurück.“

Dann zog der Radlfahrer ein CS-Reizgasspray aus seiner Hosentasche und sprühte das Gas in das Gesicht des Angeklagten: „Der hat dreckig gegrinst und ist davon geradelt. Ich habe gedacht, so nicht Spezl!“ Hans A. fuhr dem Radlfahrer nach: „Ich wollte ihn stoppen und die Polizei holen.“ Dabei touchierte er den Studenten mit dem linken Außenspiegel.

Der Student stürzte. Als Hans A. ausstieg bekam er noch eine Ladung Reizgas ins Gesicht. Es kam zum Handgemenge. Passanten gingen dazwischen und alarmierten die Polizei. Strafverteidiger Manfred Plautz betonte: „Mein Mandant wollte niemanden verletzen. Er wollte den Radfahrer nur stoppen und zur Rede stellen.“

Ein Zeuge bestätigte, dass der Radfahrer den Autofahrer mit Reizgas besprüht hatte. Ob der Anklagte den Studenten mit dem Auto berührt hatte, konnte der Zeuge allerdings nicht bestätigen.

Richter Georg Saxinger hielt das Verhalten des Radfahrer für „vollkommen unakzeptabel“ – und verurteilte den Angeklagten deshalb nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Der arbeitslose Hausmeister nahm das Urteil an.

Gegen den Radler läuft auch ein Strafverfahren. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.

th

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