Radler in Gefahr: Die Regelkunde des ADAC

Experten des Autoclubs haben deutsche Großstädte auf ihre Fahrrad-Freundlichkeit getestet. München, die selbsterklärte Radlhauptstadt, schneidet immerhin noch passabel ab. Die Regelkunde des ADAC in der Bilderstrecke!
dpa/az |
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Radwege muss man nur dann benutzen, wenn das blaue Radfahrerschild angebracht ist. Ohne dieses Schild darf man auch auf der Straße fahren. Fahrradwege dürfen grundsätzlich nur in Fahrtrichtung befahren werden. Wer entgegen der Fahrtrichtung fährt, gefährdet sich und andere: „Geisterradeln“ ist eine der Hauptunfallursachen bei Fahrradunfällen.
ADAC 8 Radwege muss man nur dann benutzen, wenn das blaue Radfahrerschild angebracht ist. Ohne dieses Schild darf man auch auf der Straße fahren. Fahrradwege dürfen grundsätzlich nur in Fahrtrichtung befahren werden. Wer entgegen der Fahrtrichtung fährt, gefährdet sich und andere: „Geisterradeln“ ist eine der Hauptunfallursachen bei Fahrradunfällen.
Radfahrstreifen sind benutzungspflichtige Sonderwege auf der Fahrbahn. Sie dürfen von Kraftfahrzeugen nur zum Ein- und Abbiegen sowie zum Ein- und Ausparken überfahren werden.
ADAC 8 Radfahrstreifen sind benutzungspflichtige Sonderwege auf der Fahrbahn. Sie dürfen von Kraftfahrzeugen nur zum Ein- und Abbiegen sowie zum Ein- und Ausparken überfahren werden.
Schutzstreifen sind ein markierter Bereich auf der Fahrbahn, der dem Radverkehr vorbehalten ist und nur im Ausnahmefall, wenn zum Beispiel zwei Lkw sonst nicht aneinander vorbei kommen, von Kraftfahrzeugen befahren werden darf.
ADAC 8 Schutzstreifen sind ein markierter Bereich auf der Fahrbahn, der dem Radverkehr vorbehalten ist und nur im Ausnahmefall, wenn zum Beispiel zwei Lkw sonst nicht aneinander vorbei kommen, von Kraftfahrzeugen befahren werden darf.
Fahrradstraßen sind vor allem dem Radverkehr gewidmet. Hier dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren. Sofern Kraftfahrzeuge per Zusatzschild zugelassen sind, müssen sie ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen (maximal Tempo 30) und besonders rücksichtsvoll sein.
ADAC 8 Fahrradstraßen sind vor allem dem Radverkehr gewidmet. Hier dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren. Sofern Kraftfahrzeuge per Zusatzschild zugelassen sind, müssen sie ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen (maximal Tempo 30) und besonders rücksichtsvoll sein.
Ist der Radweg mit einem Zusatzschild mit zwei gegenläufigen Pfeilen ausgewiesen, darf er in beiden Richtungen benutzt werden.
ADAC 8 Ist der Radweg mit einem Zusatzschild mit zwei gegenläufigen Pfeilen ausgewiesen, darf er in beiden Richtungen benutzt werden.
Einbahnstraßen gelten grundsätzlich auch für Radfahrer, werden jedoch immer öfter in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben. Dann sind sie mit den Sonderzeichen „Für beide Richtungen“ oder „Radfahrer frei“ gekennzeichnet.
ADAC 8 Einbahnstraßen gelten grundsätzlich auch für Radfahrer, werden jedoch immer öfter in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben. Dann sind sie mit den Sonderzeichen „Für beide Richtungen“ oder „Radfahrer frei“ gekennzeichnet.
Auf Zebrastreifen hat man als Radfahrer nur dann Vorrang vor dem fließenden Verkehr, wenn man sein Fahrrad schiebt.
ADAC 8 Auf Zebrastreifen hat man als Radfahrer nur dann Vorrang vor dem fließenden Verkehr, wenn man sein Fahrrad schiebt.
Auf „aufgeweiteten Radaufstellstreifen“ dürfen sich Radfahrer an einer Ampel vor den Fahrzeugen aufstellen – ein Plus an Sicherheit für links abbiegende und geradeaus fahrende Radfahrer.
ADAC 8 Auf „aufgeweiteten Radaufstellstreifen“ dürfen sich Radfahrer an einer Ampel vor den Fahrzeugen aufstellen – ein Plus an Sicherheit für links abbiegende und geradeaus fahrende Radfahrer.

Experten des Autoclubs haben deutsche Großstädte auf ihre Fahrrad-Freundlichkeit getestet. München, die selbsterklärte Radlhauptstadt, schneidet immerhin noch passabel ab.

München - Radfahrer haben es in Großstädten eher schwer. Beim Fahrrad-Test des ADAC in zwölf deutschen Metropolen lautete die beste überhaupt vergebene Gesamtnote „durchschnittlich“: München und Stuttgart lagen mit dieser Bewertung vorne, wie der Autoclub gestern bekanntgab. Schlusslichter in Sachen Fahrradfreundlichkeit seien Dresden und Dortmund.

Die Tester kritisierten vor allem die Unfallhäufigkeit von Radfahrern, zu schmale Radwege, zu wenige oder schlecht ausgestattete Abstellplätze sowie mangelnde Serviceangebote wie Fahrrad-Verleihstationen oder Reparaturmöglichkeiten.

Drei Tester waren im Auftrag des ADAC im vergangenen Herbst in Berlin, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart unterwegs. Zudem flossen Angaben und Daten der Kommunen ein, etwa zu Unfallzahlen.

In jeder Stadt fuhren die Tester zehn Routen mit insgesamt durchschnittlich 28 Kilometern Länge ab, in den Millionenstädten wie München waren es 18 Strecken mit gut 46 Kilometern Länge – insgesamt radelten die Tester 413 Kilometer. Radwege sind teilweise nicht mal einen Meter breit Teilweise mussten sie sich auf kaum einen Meter breiten Radwegen halten oder auf Hauptstraßen ohne Radweg durch den Autoverkehr schlängeln.

Kriterien waren Unfallhäufigkeit und Vermeidung, Radverkehrsnetz und Wegweisung, Abstellplätze, kommunale Radverkehrsförderung und Serviceangebote. Vergleichsweise gut schnitten die Städte bei der Radwegeförderung ab, fast durchweg haperte es bei den Fahrradständern zum Abstellen, zudem fiel die Unfallträchtigkeit vieler Wege auf.

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen laut ADAC auch Zahlen des Statistischen Bundesamts: 354 Fahrradunfälle endeten 2013 tödlich, knapp zwei Drittel davon innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Jedes Jahr verunglücken in Deutschland mehr als 65 000 Radfahrer, 2013 schnellte die Unfallzahl sogar auf 71 420 nach oben.

 

 

 

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