Radl-Unfall vor Münchner Gericht: Miesbacherin verklagt Buben

Ein Unfall in Italien wird zum Fall für das Münchner Landgericht. Ein Kind soll beim Auffahren auf einen Radweg nicht aufgepasst haben.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
8  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Klägerin fordert nach dem Radl-Unfall mit dem Buben Schmerzensgeld. (Symbolbild)
Die Klägerin fordert nach dem Radl-Unfall mit dem Buben Schmerzensgeld. (Symbolbild) © Patrick Seeger/dpa

München - Sie kommen beide aus dem Oberland und trafen sich zufällig in Arco am Gardasee. Beide waren mit dem Rad unterwegs. Doch das Zusammentreffen stand unter keinem guten Stern. Die Miesbacherin Hanna T. (64, Namen geändert) sah Leon (11) zu spät, bremste stark und stürzte über ihren Lenker auf den Radweg. Mit gravierenden Folgen. Jetzt will sie von Leon beziehungsweise seinen Eltern Schmerzensgeld.

Obwohl der Unfall in Italien passierte, ist dennoch das Münchner Landgericht zuständig. "Weil sie beide ihren Wohnsitz in unserem Gerichtsbezirk haben", erläutert Richterin Andrea Kürten zum Prozessauftakt.

Klägerin will 8.000 Schmerzensgeld

Der Ehemann (63) der Klägerin erkärt dann als Augenzeuge, dass er rechts versetzt von seiner Frau auf dem Radweg vorneweg fuhr. Der Junge sei "mit Schwung" auf den Radweg eingefahren. Der Radler konnte gerade noch nach rechts ausweichen. "Ich habe dann gehalten und wollte zu dem Jungen, um ihn zur Rede zu stellen." Da habe er aber seine Frau am Boden bemerkt und sich um sie gekümmert.

Seine Frau war mit Kopf, Schulter und Hand aufgeschlagen und kurz bewusstlos. Sie wurde mit verschiedenen Gesichtsverletzungen und einem Speichenbruch in die Unfallklinik verbracht.

Lesen Sie auch

Die 64-Jährige verlangt mindestens 8.000 Euro Schmerzensgeld und 3.400 Euro Schadenersatz. Leon meint, er sei mit dem Vorderrad auf dem gelben Randstreifen des Radwegs stehengeblieben. Damit trifft den Buben zumindest eine Mitschuld. Sein Anwalt will deshalb mit der Haftpflichtversicherung klären, ob sie die Hälfte des geltend gemachten Schadens bezahlt. Gelingt dieser Vergleich nicht, wird am 25. März das Urteil gesprochen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
8 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • UndNoOaner am 26.02.2021 08:43 Uhr / Bewertung:

    Wenn man schon mit einem Fahrrad nicht mehr sicher bremsen kann, sollte man auch dieses stehen lassen. Ich gehe jede Wette, dass es ein E-Bike gewesen ist und die haben bekanntermaßen ja Scheibenbremsen. Bremst man nun nur mit der Vorderbremse macht man zwangsläufig einen Abgang über den Lenker. Über einen fehlenden Helm will ich jetzt gar nicht spekulieren.

  • tutwaszursache am 26.02.2021 11:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von UndNoOaner

    Oha, da tummelt sich ja geballter Sachverstand in dem Kommentar...

    Egal, ob mit Scheiben-, Felgen- oder Trommel/Rollerbremse, es ist beim Fahrradfahren in aller Regel sinnvoll, fast ausschließlich mit der Vorderradbremse zu bremsen (Ausnahme sind Fahrbahnbedingungen mit sehr schlechter Haftung). Denn beim Bremsen verlagert sich der Schwerpunkt weiter nach vorn und das Hinterrad wird entlastet, daher kann die Hinterradbremse kaum zur Verzögerung beitragen. Trotz Scheibenbremsen und "nur vorn bremsen" bin ich noch nie "über den Lenker" gegangen.

    Was für eine Art Fahrrad die Dame gefahren hat, ist wenig relevant, genau wie die Frage, ob sie einen Helm getragen hat (denn der ist beim Fahrradfahren genausowenig vorgeschrieben wie beim zu Fuß gehen). Und das Sichtfahrgebot besagt, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten können muss. Es besagt nicht, dass man jederzeit anhalten können muss, wenn jemand plötzlich und unerwartet von der Seite in den Fahrweg fährt oder tritt.

  • UndNoOaner am 05.03.2021 12:54 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutwaszursache

    Setzen Sie sich doch mal bitte auf ein Fahrrad mit Scheibenbremsen und ziehen die Vorderradbremse voll an. Sie haben Recht, die Hinterradbremse nützt dann nichts mehr, weil sie schon längst auf der Nase liegen. Das ist auf jeden Fall die schnellste Art stehen zu bleiben.
    Bremsen Sie dagegen mit der Hinterradbremse wird dieses höchstens blockiert und selbst das erzeugt eine Bremswirkung.
    Fragen Sie mal Ihren Fahrradhändler des Vertrauens wie viele Interessenten schon über den Lenker abgestiegen sind, weil sie die viel besser greifenden Scheibenbremsen unterschätzt haben.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.