Radeln zu zehnt: KVR will XXL-Fahrrad verbieten

„Viel besser als ein stinkender Touristen-Bus”: Eine Münchner Firma veranstaltet Ausflüge mit einem so genannten Tendem.
MÜNCHEN Ein Fahrrad, zehn Personen: Gibt es. Es nennt sich: TENdem. Aufregend sieht es aus, das Gefährt. Das Riesen-Fahrrad rollt auf drei Rädern. Eins vorne, zwei hinten. Betrieben wird es von der Münchner Firma Pedalhelden. Doch das Tendem darf vermutlich nicht mehr auf die Straße. Der Grund: Es ist zu lang.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) will das Fahrrad verbieten. „Aus der Straßenverkehrsordnung geht hervor, dass zwei- und dreirädrige Fahrzeuge nicht länger als vier Meter sein dürfen”, sagt Thomas Holz vom KVR. Das Tendem ist aber sechs Meter lang.
„Alles Quatsch!”, meint Pedalhelden-Geschäftsführer Dominic Staat. Das stehe nirgends. Auch das KVR gibt zu, dass die Regelung aus zwei bis drei Vorschriften abzuleiten sei. ADFC-Fahrradrechtsexperten Roland Huhn gibt eine erlaubte Länge von 12 Metern an. Wer nun wirklich Recht hat? Das lässt sich nur schwer herausfinden. Mithilfe seines Anwalts argumentiert Staat jetzt, dass die 4-Meter Vorschrift nur für motorisierte Fahrzeuge gelte.
Doch das KVR stört noch mehr. „Wir haben keine Informationen über die Tragfähigkeit des Fahrzeugs”, erklärt Holz. An dem Tendem sei alles tiptop, behauptet Staat. „Hinten ist eine Auto-Achse, damit es nicht umkippen kann, gelenkt wird mit einer Motorrad-Federgabel, und gebremst mit Auto-Bremsen.”
Zielgruppe des Tendems sind vor allem Reisegruppen. Es kommt mit Muskelkraft voran. An der Spitze sitzt ein erfahrener Fahrer von der Firma. „Das ist doch viel besser als ein stinkender Touristen-Bus. Der ist länger und darf die Straße am Marienplatz verstopfen”, findet Staat.
Apropos verstopfen: Ein weiterer Kritikpunkt des KVR ist die Manövrierbarkeit des Tendems. „Der Fahrer kann nur bremsen und lenken, nicht beschleunigen”, sagt Holz. „In brenzligen Situationen kann er nicht selbst aus dem Weg fahren.” Das Gefährt werde zum Verkehrshindernis.
Bei diesen Formulierungen wird Staat wütend: „Wir fahren da, wo Autos gar nicht fahren. Niemand will mit dem Tendem auf den Mittleren Ring. Unser Revier ist der Englische Garten.”
Er rechtfertigt sich weiter: „Es liegt in meinem ureigenen Interesse, dass alle unsere Fahrten sicher durchgeführt werden. So etwas nennt man unternehmerische Fürsorgepflicht. Diesen Sachverhalt scheinen bestimmte Beamte im KVR in allen Sicherheits-Diskussionen zu ignorieren.”
Keine Chance: „Was hier auf die Straße will, muss den Vorschriften entsprechen”, sagt Holz vom KVR.
Die Diskussion zwischen den Pedalhelden und dem KVZ erinnert stark an die Debatte über die „Bier-Bikes” (AZ berichtete). Diese wurden ebenfalls von der Firma vermietet. Die rollenden Biergärten, die von bis zu 16 trinkenden Radlern mit ihrer Muskelkraft angetrieben und von einem nüchternen Fahrer gelenkt werden, hat das KVR ebenfalls verboten. Der Grund: Die Gefährte seien nicht verkehrssicher.