Radar-Warnung: Rentner blitzt ab
MÜNCHEN - Einen Persilschein für private Radar-Warnungen versuchte Rentner Manfred Eder (71) zu erstreiten – ohne Erfolg. Das Bayerische Verwaltungsgericht wies seine Klage ab.
„Mit seinen Radarwarnungen verhindert der Kläger die Sanktionierung von Verkehrsteilnehmern durch die Polizei“, begründete der Vorsitzende Richter Gerhard Wiens das Urteil. Der ehemalige Systemanalytiker Eder fuhr am 21. August 2006 mit seinem Peugeot durch die Ungererstraße: „Da sah ich eine mobile Radarkontrolle.“ Er parkte und holte ein Pappschild mit der Aufschrift „Radar“ aus dem Kofferraum: „Das liegt seit Jahren im Auto. Für alle Fälle.“ Er stellte das Schild auf das Autodach. Folge: Die Verkehrsteilnehmer bremsten ab.
„Die Autofahrer haben mich sogar freundlich gegrüßt.“ Nicht so freundlich reagierte die Polizei. Sie nahmen ihm das Schild weg, gaben ihm einen Platzverweis. Da der Rentner weiterhin die Autofahrer per Handzeichen warnte, wurde er in eine Arrestzelle gesteckt. Gegen 18 Uhr durfte er gehen.
"Ich bin gegen Abzocke"
„Seitdem habe ich so etwas nie wieder gemacht“, sagte Eder, der seine Radar-Warnung gerne legal betreiben möchte: „Ich bin nicht gegen Radarkontrollen. Aber da, wo es Abzocke ist, will ich eingreifen. Jeder sollte das tun dürfen.“
Sein Anwalt Tillo Guber: „Die Medien tun dies doch auch. Wenn mein Mandant es nicht darf, ist das ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit.“ Außerdem weisen die Behörden am Mc-Graw-Graben selber auf eine feststehende Radarkontrolle hin.
Das Gericht fand die Aussagen interessant, meinte aber: Die Radarwarnungen durch die Medien habe auch den Zweck, andere Autofahrer, die nicht durch den Kontrollpunkt fahren, zu sensibilisieren, dass es Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Der Blitzer am Mc-Craw-Graben sei nur abstrakt, da nicht sichergestellt ist, dass er ständig in Betrieb ist.
Der Rentner geht in Berufung.
th
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