Quietschende Sex-Schaukel in Wohnung: Kündigung

Das Amtsgericht hat entschieden: Wer in der Mietwohnung ein quietschendes Schaukelgestell mit Ketten für Sex-Spielchen benutzt, dem darf gekündigt werden. Den Anlassfall lieferte ein Münchner.
von  dpa/az
Wenn die Schaukel beim Sex-Spiel in der Mietwohnung zu laut knarzt, dann ist das ein Kündigungsgrund. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
Wenn die Schaukel beim Sex-Spiel in der Mietwohnung zu laut knarzt, dann ist das ein Kündigungsgrund. Das hat das Amtsgericht München entschieden. © imago

München - Nächtliche Sex-Spiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 417 C 17705/13).

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sex-Spielen mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn - und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.

Lesen Sie auch: Sexspielchen: Mann fesselt sich selbst - Notruf

Diese sei zu Recht erfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich "nicht mehr dem normalen Mietgebrauch". Deshalb müssten sie auch weder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.