Pumuckl ist obdachlos
Ein Schreiner soll sein Pumuckl-Museum zumachen. Das verlangt die Zeichnerin des berühmtesten Kobolds
MÜNCHEN Mit voller Wucht haut Schreinermeister Armin Krattenmacher (47) im Münchner Zivilgericht am Lenbachplatz 7 auf den Tisch und schimpft so laut, dass die Richter aus Vorsicht schon den Wachdienst alarmieren wollten.
Was den Schreinermeister so in Rage brachte, ist die richterliche Schließung seines Pumuckl-Museum in Ohlstadt bei Murnau und das Löschen seines Pumuckl-Internet-Auftritts. „Ich verstehe das nicht. Ich habe einen Beifahrer, der ist auch ein Pumuckl, was ist damit?”, fragte Krattenmacher in Richtung Richterbank. „Wenn die Puppe rechtmäßig erworben wurde, dürfen sie sie auch mit ins Bett nehmen”, erwiderten die Richter.
Den Fall hatte die streitbare Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson vor den Kadi gebracht. Sie hat die ersten Kobold-Bücher illustriert und ist der Ansicht, dass die Figur urheberrechtlich geschützt ist und nicht jeder damit einfach ohne Gebühren Geschäfte machen kann. Auch den Bayerische Rundfunk (BR) hat die Zeichnerin Barbara bereits verklagt. Es ging um den BR–Online-Auftritt. Im Netz wurden Pumuckl-Figuren ohne ihrer urheberrechtlichen Kennzeichnung veröffentlicht. Der Rechtsstreit wurde außergerichtlich beigelegt, die Zeichnerin wird Urheberin vom BR genannt.
Gegen den BR ist Krattenmachers Museum ein kleiner Fisch. Die 40 Quadratmeter sind voll mit Figuren, Büchern, CDs. „Ich bin mit dem Pumuckl aufgewachsen”, sagte der Schreinermeister. Als er Kind war, liefen die ersten Pumuckl-Hörserien im Radio. Vor dem Urteil bettelte Krattenmacher: „Macht es so billig wo möglich.” Jetzt muss er noch eine Abmahnungsgebühr von 1149 Euro und die Anwälte bezahlen.
- Themen:
- Bayerischer Rundfunk