Puff-Besitzer will 2 Millionen Euro - vom Staat!

München/Passau - Ein Bordellbetreiber aus Passau wird wohl auf die zwei Millionen Euro Schadenersatz verzichten müssen, die er vom Freistaat Bayern für einen angeblich unrechtmäßigen Steuerbescheid und seinen folgenden Ruin fordert. Seine Klage habe keine Aussicht auf Erfolg, erklärte das Oberlandesgericht München gestern.
Nach einer Steuerprüfung hatte der damalige Chef von zwei Bordellen 2003 Lohnsteuerhaftungsbescheide über mehr als eine halbe Million Euro für die in seinen Häusern tätigen Frauen bekommen, rückwirkend bis 1998. Nach seiner Darstellung arbeiten die Prostituierte jedoch selbstständig in den von ihm gemieteten Räumen.
Noch 1997 habe das Finanzamt das genauso gesehen, sagte der Kläger-Anwalt in der mündlichen Verhandlung. Sechs Jahre später seien die Frauen vom Fiskus aber als Arbeitnehmerinnen eingestuft worden.
Diese Frage war vor dem Finanzgericht ungeklärt geblieben. Der Fiskus hob den Steuerbescheid auf und schloss mit dem Bordellbetreiber einen Vergleich. Der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit von Prostituierte in den gemieteten Bordellzimmern sei „nur sehr schwer feststellbar“, hieß es in der Vergleichsvereinbarung. Der Unternehmer gab die Puffs trotzdem auf – „ein Weitermachen wäre Harakiri gewesen“, so sein Anwalt.
In dem Schadenersatzprozess war der Bordellbetreiber in erster Instanz vor dem Landgericht Passau unterlegen. Auch das OLG erklärte, für die geltend gemachte Amtspflichtverletzung fehle es am Nachweis für ein Verschulden des Finanzbeamten bei dem Steuerbescheid.
Obwohl die Niederlage des Puff-Chefs praktisch feststeht, will sein Anwalt ein Urteil mit Zulassung der Revision. Es gebe weder auf Bundes- noch auf Landesebene eine Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit von Prostituierte. Das Handeln der Finanzbehörde könnte als willkürlich bezeichnet werden, sagte er. Das Urteil kommt am 19. Dezember.