Psychiater muss zahlen
MÜNCHEN - Attest an Ehefrau übergeben: Oberlandesgericht sieht Persönlichkeitsrecht des klagenden Teppichhändlers Eberhart Herrmann verletzt. 15000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz
Jubel-Prosecco mit Wermutstropfen: Der Teppichhändler Eberhart Herrmann hat vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) in einem mittlerweile zwölfjährigen Rechtsstreit einen „großen Etappensieg“ gefeiert. Im Streit um ein psychiatrisches Gutachten, das der renommierte Professor Hans-Jürgen Möller über Herrmann ausgestellt und dessen Ehefrau aushändigte, kam das Oberlandesgericht zu dem Schluss, dass der Mediziner wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers haftet. Möller muss neben 15000 Euro Schmerzensgeld dem Teppich-Experten jeden materiellen Schaden ersetzen, der durch die Weitergabe des Attestes enstanden ist oder noch entstehen wird.
Herrmann feierte auf einem Kongress in Mailand mit Prosecco seinen „absoluten Freudentag“. Zwei Wermutstropfen aber gibt es, denn das OLG führt die Geschäftsaufgabe des Teppichgeschäfts in der Theatinerstraße nicht auf die Offenbarung des Attests zurück. Diesen Schaden kann Herrmann also nicht reklamieren. Außerdem wurde seine Klage bezüglich des Arbeitgebers von Möller, dem Freistaat Bayern, abgewiesen. Herrmann und sein Anwalt Martin Riemer wollen sich damit nicht abfinden, erwägen sogar eine Revision. Eberhart Herrmann: „Der Freistaat war aber mit im Boot.“
Sie fürchten, dass Möller allein die Millionensummen, die im Raum stehen (Streitwert des Verfahrens 3,34 Millionen Euro) nicht aufbringen kann. Martin Riemer: „Herr Möller ist nach außen zum Beispiel im Briefkopf als Direktor der Klinik aufgetreten und nicht als Privatarzt, deswegen muss sich der Klinikträger seine Handlungen auch zurechnen lassen.“ Ein Gutachter habe dies bestätigt.
Das Gerichtsdrama wird daher wohl in die Verlängerung gehen. Auch Hans-Jürgen Möller hatte bereits in der Vergangenheit angekündigt, dass er eine Berufung seitens des Klägers mit einer Revision kontern werde. Da diese vom Oberlandesgericht aber nicht zugelassen wurde, müsste er wie sein Kontrahent Herrmann auch zum Mittel der Nichtzulassungsbeschwerde greifen. John Schneider
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