Prügelpolizist verliert seinen Job

VGH bestätigt das Urteil der ersten Instanz: Rudolf M. ist für die Polizei nicht tragbar
von  John Schneider
Rudolf M. (l.) im Gerichtssaal. Kleines Bild: Das Opfer nach der Attacke.
Rudolf M. (l.) im Gerichtssaal. Kleines Bild: Das Opfer nach der Attacke. © jot/privat

So richtig einsehen mag er es immer noch nicht. Das Traunsteiner Strafgericht hatte Rudolf M. (56) wegen Körperverletzung im Amt zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt, das Verwaltungsgericht (VG) beim Ex-Polizeichef von Rosenheim auf Entfernung aus dem Beamtendienst entschieden. Was in diesen Urteilen stehe, „entspricht nicht den Tatsachen“, behauptet der 56-Jährige immer wieder.

Doch auch bei seiner Berufung gegen das VG-Urteil kann er sich mit seiner Sicht auf die Geschehnisse des 3. September 2011 nicht durchsetzen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt am Mittwoch das Urteil der ersten Instanz.

Auslöser für das Drama um Rudolf M. war eine Rangelei unter Jugendlichen auf dem Rosenheimer Herbstfest. Zwei Polizisten führten einen der Beteiligten ab. Der damalige Polizeichef kam hinzu und übernahm die Rolle eines Kollegen. „Das war der größte Fehler meines Lebens“, sagt Rudolf M. gestern.

Er gibt im VGH-Prozess zu, den 15-Jährigen auf dem Weg zur Festwache mit Kniestößen vorangetrieben zu haben. Der habe aggressiv reagiert. Worauf ihm der Polizeichef eine Watschn verpasste.

Richtig schlimm wurde es dann auf der Wache. Der mittlerweile gefesselte Jugendliche wurde nach Überzeugung der Richter zwei Mal mit Wucht mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen. Dafür sprechen die Spuren an der Wand als auch die Verletzungen des 15-Jährigen. Er erlitt eine Platzwunde an der Lippe, ein Zahn brach ab. Der blutende Bub bekam trotzdem noch eine zweite Watschn verpasst.

Brutal nennt das der Vorsitzende Richter des VGH-Senats. Doch der bleibt bei seiner Version. Er habe den 15-Jährigen nur auf einen Stuhl setzen wollen. Dabei sei dieser aus Versehen mit dem Kopf gegen die Wand geknallt. Dass ein Gutachter dieser Version widersprach – egal! „Ich werde nicht zugeben, was ich nicht getan habe“, sagt Rudolf M. trotzig.

Sein damaliger Vorgesetzter, der jetzige LKA-Präsident Robert Heimberger erinnert sich im Zeugenstand, dass Rudolf M. bereits vor der Tat einmal wegen einer aus dem Ruder gelaufenen Kontrolle von Jugendlichen in Grafing ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten war. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der eigentlich „loyale und freundliche“ Kollege sei in Grafing wohl „übermotiviert“ gewesen.

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