Prügelei in der Bräurosl: Wiesn-Verlobung vor Gericht

Zoff bei Verlobungsfeier in der Bräurosl: Die Gäste tranken ihr Bier nicht schnell genug – und sollen anschließend Ordner und Kellner verprügelt haben. Jetzt kam die Geschichte vor Gericht - und wurde eingestellt
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Verärgert: Hassan M. (rechts) und seine Frau Elisabeth. Daneben Rechtsanwalt Fricke.
Daniel von Loeper Verärgert: Hassan M. (rechts) und seine Frau Elisabeth. Daneben Rechtsanwalt Fricke.

MÜNCHEN - Zoff bei Verlobungsfeier in der Bräurosl: Die Gäste tranken ihr Bier nicht schnell genug – und sollen anschließend Ordner und Kellner verprügelt haben. Jetzt kam die Geschichte vor Gericht - und wurde eingestellt

Erfolg in der Berufung: Statt einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung erreichte Anwalt Bernhard Fricke (Ex-Stadtrat David gegen Goliath) für seine Mandanten Hassan M. und dessen Tochter Natalie die Einstellung des Verfahrens. Vater und Tochter waren auf der Wiesn mit den Ordnern der Bräurosl aneinander geraten.

Der Fall: Der Grünwalder Geschäftsmann Hassan M. (75) wollte Oktober 2008 die Verlobung seiner Tochter Natalie auf der Wiesn feiern. Bis 17 Uhr hatte die Familie auf der Galerie des Bierzelts Bräurosl einen Tisch reserviert. Kurz vorher stellte der Kellner noch fünf Maß auf den Tisch. Hassan M. erinnert sich: „Wir sollten zahlen und dann verschwinden.“

Da es anscheinend nicht schnell genug ging, soll die Bedienung gesagt haben: „Trinkt euer Bier im stehen. Wir brauchen den Tisch.“ Die Festgesellschaft stürzte das Bier aber nicht hinunter und stand auch nicht auf. Die Ordner wurden gerufen. Die Bedienung im Bräurosl wollte die Gäste vom Sicherheitsdienst rauswerfen lassen.

Als Hassan M. sich weigerte zu gehen, kam es zum Streit. Der 75-Jährige wurde von Ordnern zu Boden gerissen. Die Tochter versuchte, ihm zu helfen. Die Situation eskalierte, es kam zur Prügelei. Laut Anklage soll der Vater einem Kellner unter anderem einen Maßkrug ins Gesicht geschlagen haben. Der Mann habe dadurch ein Hämatom zwischen den Augenbrauen und Kopfschmerzen erlitten. Und die Tochter soll mit ihrem Stöckelschuh einen Ordner verletzte haben.

Da die tatsächlichen Verletzungen der Opfer laut Gerichtsgutachter aber nicht mit ihren Angaben über die angeblichen Schläge und Tritte von Vater und Tochter übereinstimmten, stellte das Gericht das Verfahren jetzt ein.

Beide müssen allerdings jeweils 700 Euro an die gemeinnützigen Organisationen Refugio und Tierrettung zahlen.

jot, th

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