Prügelattacke wegen Zigarette: Angeklagte entschuldigen sich

Das Trio hatte am frühen Morgen ihre zwei Opfer nur deshalb verprügelt, weil einer der beiden ihnen keine Zigaretten geben wollte. Vor Gericht bitten sie jetzt um Verzeihung, dafür ist es zu spät, findet eines der Opfer.
Sophie Anfang |
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Sie sollen einen Kellner und einen Türsteher in Garmisch-Partenkirchen verprügelt haben: Die drei Angeklagten beim Prozessauftakt.
jot Sie sollen einen Kellner und einen Türsteher in Garmisch-Partenkirchen verprügelt haben: Die drei Angeklagten beim Prozessauftakt.

München - Der Anlass war erschreckend banal. Weil er ihnen keine Zigaretten geben wollte, wurde der Kellner Hans R. (Namen geändert) auf dem Marienplatz in Garmisch-Partenkirchen von drei Männern fast zu Tode geprügelt. Ein Türsteher, der eingreifen wollte, wurde so übel zugerichtet, dass er noch heute, fast eineinhalb Jahre nach der Tat, an den Folgen seiner Verletzungen leidet. Kurz vor Prozessende am Landgericht München haben sich die Täter jetzt um eine Verständigung bemüht. Doch die Entschuldigung kommt zu spät.

Vor allem der Angeklagte Peter H. (24) schluckt bei der Verhandlung am Dienstag mehrmals schwer, wirkt sehr angespannt. Er soll den Türsteher verprügelt und ihm mit einem Finger ins Auge gestochen haben.

Die Tat tue ihm leid: „Ich habe mich bei einem Anti-Aggressionstraining gemeldet.“ Er wisse, dass er Probleme habe, auch mit dem Alkohol. Seit Monaten hat er keinen Tropfen angerührt. H.s Familie sitzt im Zuschauerraum, sie sind aus Stuttgart mit ihm angereist.

Er und die wegen versuchten Mordes Mitangeklagten Can K. (28) und Thorsten J. (26) sind ohne Handschellen in den Gerichtssaal gekommen, die Haftbefehle wurden gegen Auflagen ausgesetzt.

Can K., der Älteste der drei, der aber am jüngsten wirkt, verliest eine handgeschriebene Entschuldigung an die beiden Opfer: „Ich würde gerne alles rückgängig machen, aber es geht nicht“, steht darin. Der Brief wirkt bemüht, ein bisschen hölzern.

15.000 Euro haben die Angeklagten an den Türsteher gezahlt, 2500 an Hans R. – ein Täter-Opfer Ausgleich. K. hat dafür einen Kredit bei seinem Bruder aufgenommen. Dessen Bedingung: K. muss mit dem Trinken aufhören.

Ob nicht vielleicht doch eine Verständigung möglich wäre?, fragt einer der Verteidiger, kurz bevor die Beweisaufnahme geschlossen wird.

Danach sieht es nicht aus. Die Nebenklagevertreterin des Türstehers erteilt dem eine Absage. „Die Angeklagten wissen bis heute nicht, was sie ihm angetan haben“, lässt sie von ihrem Mandanten ausrichten. „Es kommt alles sehr spät.“ Sie habe den Eindruck: Je näher das Ende des Verfahrens rückt, desto größer werden die Bemühungen der Angeklagten.

Die Plädoyers werden kommenden Montag gehalten.

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