Prügel wegen falscher Mülltrennung? Nachbar freigesprochen

Ein bizarrer Nachbarschaftsstreit der sich an falscher Mülltrennung entzündet: Eva M. (51) und Anton S. (54) hatten sich mal wieder in die Haare bekommen. Wurde der Baukonstrukteur dabei auch handgreiflich? Eva M. meint ja - doch das Gericht sprach den Mann frei.
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Ein bizarrer Nachbarschaftsstreit der sich an falscher Mülltrennung entzündet: Eva M. (51) und Anton S. (54) hatten sich mal wieder in die Haare bekommen. Wurde der Baukonstrukteur dabei auch handgreiflich? Eva M. meint ja - doch das Gericht sprach den Mann frei.

Richter Denz fühlte sich an das „Königlich Bayerische Amtsgericht“ erinnert. Am 2. Mai 2007 war ein 15 Jahre gärender Streit unter Nachbarn in der Feldmochinger Helmunistraße ausgeartet. Eva M. (51) und Anton S. (54) hatten sich mal wieder in die Haare bekommen. Dabei soll der Baukonstrukteur sogar handgreiflich geworden sein.

MÜNCHEN Er habe der Frau eine Plastikkonsole ins Gesicht geschmissen. So die Anklage. Simmt nicht, sagte der Angeklagte: „Ich habe es ihr nur vor die Füße geschmissen.“ Doch Eva M. hatte etwas abbekommen. An der Oberlippe waren Schürfwunden und eine Schwellung zu erkennen. Sie fuhr zur nächsten Polizeidienststelle und erstattete Anzeige gegen ihren Nachbarn.

In der ersten Instanz war Anton S. vom Amtsgericht im Februar zu einer hohen Geldstrafe (11 200 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Begonnen hatte der Streit, weil Anton S. einen Zigarillo rauchte. Seine Nachbarin sprach ihn darauf an und nutzte die Gelegenheit, ihm vorzuwerfen, er trenne seine Müll nicht richtig. Für ihren Restmüll bliebe keine Platz in der Tonne.

„Wie, ich? Ihr trennt nicht richtig“, entgegnete Anton S. sinngemäß. Beide gingen zur Mülltonne und zum Beweis seines Vorwurfs holte Anton S. die Auto-Plastikkonsole heraus, die der Freund der Tochter seiner Nachbarin dort wohl entsorgt hatte. Was dann kam, daran kann sich auch Eva M. nicht genau erinnern. Ob und wie ihr Nachbar zuschlug, weiß sie nicht mehr. „Es ging alles so schnell“, sagte sie vor Gericht. Auch die Angaben über die Schwere ihrer Verletzungen variierte stark je nach dem, welcher Zeuge gerade aussagte.

Die Gutachterin konnte jedenfalls nicht feststellen, dass die erlittenen Verletzungen auf einen gezielten Angriff schließen lassen. Staatsanwaltschaft und Gericht konnten auf dieser Grundlage noch nicht mal eine fahrlässige Körperverletzung entdecken. Anton S. wurde frei gesprochen. Inzwischen ist der Hausfrieden wieder hergestellt. Nicht dass sich die beiden inzwischen besser mögen. Anton S. ist einfach weggezogen.

John Schneider

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