Prügel-Polizist aus der 089-Bar muss hinter Gitter
MÜNCHEN - Er prügelte sein Opfer und trat ihm mit dem Fuß gegen den Kopf wie beim "Elfmeter". Der brutale Polizist, der einen 37-Jährigen in der 089-Bar schwer verzletzte, muss mehrere Jahre ins Gefängnis.
Ein Münchner Polizeibeamter ist am Freitag knapp ein Jahr nach einer Discoschlägerei zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der vom Dienst suspendierte 31-Jährige bekam vom Münchner Schwurgericht vier Jahre und neun Monate wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hatte am 4. Dezember 2009 einen schmächtigen Gast mit einem Faustschlag niedergestreckt und dem benommen am Boden liegenden 37-Jährigen mit einem wuchtigen Fußtritt gegen den Kopf den Unterkiefer vierfach gebrochen.
Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag. Die Staatsanwaltschaft blieb auch nach mehrwöchiger Beweisaufnahme bei dieser Bewertung der Tat und verlangte sieben Jahre Freiheitsstrafe. Das Gericht war jedoch nach Abwägung aller Umstände nicht von einem Tötungsvorsatz bei der „Spontantat“ überzeugt, wie der Vorsitzende Richter Michael Höhne den abweichenden Schuldspruch begründete. Damit gebe die Schwurgerichtskammer „keine neue Linie“ der Münchner Rechtsprechung vor, warnte der Richter. Bei vergleichbaren Verbrechen werde immer „auf den Einzelfall abzustellen sein“.
Der Angeklagte hatte die Disco nach einer internen Weihnachtsfeier seiner Dienststelle besucht, bei der er einen Liter eines Cocktailgetränks und mehrere Biere trank. Nach der Tat flüchtete er zunächst durch einen Hinterausgang, zwei Wochen später nahmen ihn Kollegen während seines Dienstes fest. Das Gericht ging von einem Alkoholpegel von möglicherweise drei Promille aus, ferner stand der Kraftsportler unter dem Einfluss von Anabolika. Laut mehreren Gutachten war seine Schuldfähigkeit bei der Tat aber nicht eingeschränkt. Er habe sich davor normal unterhalten und danach unauffällig verschwinden können.
Zugunsten des 31-Jährigen wirkte sich eine Zahlung von 7000 Euro an das Opfer aus, bei dem er sich entschuldigt habe. Berücksichtigt wurden auch der Verlust der Beamtenstellung und die besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten, der es als ehemaliger Polizist im Gefängnis nicht leicht haben werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa
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