Prozess: Zwei Schwestern mehrfach missbraucht

Der Angeklagte (54) soll sich auch auf Sportplätzen an einem Opfer vergangen haben.
John Schneider
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Die Richter halten eine Strafe von siebenhalb bis achteinhalb Jahre für angemessen.
Die Richter halten eine Strafe von siebenhalb bis achteinhalb Jahre für angemessen. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

München - Im Zuschauerraum des Saales B 177 fließen gestern Tränen, als Anwalt Christian Gerber eine Erklärung seines Mandanten verliest. Pablo F. (54, Name geändert) gesteht die Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. "Voll umfänglich", sagt Gerber.

Missbrauch in 202 Fällen 

In insgesamt 202 Fällen soll der Mann zwei Halbschwestern seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht haben. Dazu kommen eine Vergewaltigung und eine vorsätzliche Körperverletzung. Die Fälle liegen fünf bis elf Jahre zurück, die heute 18 und 21 Jahre alten Frauen waren bei den Vorfällen noch keine 14 Jahre alt, also rechtlich noch Kinder.

Pablo F., der als Kantinenhelfer gearbeitet hat, soll sich zunächst in der Wohnung der Eltern der Halbschwestern in Oberhaching an ein Opfer herangemacht haben. Zunächst begrapschte er das im Kinderbett liegende Kind auf der Kleidung, steigerte die Zudringlichkeiten bis zum Missbrauch immer weiter. Oftmals habe er von dem Mädchen abgelassen, weil er bemerkte, dass in der Wohnung nach ihm gesucht wurde.

Der unter anderem wegen Beleidigungen und Körperverletzungen vorbestrafte Mann musste in den Jahren 2014 bis 2016 Sozialstunden ableisten. Beim Putzen von Duschräumen auf einem Münchner Sportgelände half ihm eines der Mädchen. In einer Umkleidekabine wurde das Kind dann von Pablo F. erneut missbraucht. In einem weiteren Fall soll der 54-Jährige das Mädchen in der Kammer eines Sportgeländes missbraucht haben.

Alkoholkonsum keine Rechtfertigung oder Entschuldigung

Einen weiteren Missbrauch in seiner Ayinger Wohnung musste der Angeklagte abbrechen, weil seine Freundin nach Hause kam. über seinen Anwalt, dass damals viel gefeiert und Alkohol getrunken wurde. "Das ist aber weder eine Rechtfertigung noch eine Entschuldigung", macht Christian Gerber für seinen Mandanten klar. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Stephan Kirchinger bestätigt Pablo F. die Erklärung seines Anwalts.

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Gerber regt nach der Verlesung der Anklage ein Rechtsgespräch an. Doch die Positionen der Prozessbeteiligten liegen weit auseinander. Während der Verteidiger meint, dass sechs Jahre und sechs Monate Haft tat- und schuldangemessen sind, fordert die Staatsanwaltschaft mindestens zehn Jahre Haft.

Sie verschließt sich auch dem Vorschlag der Strafkammer. Die Richter halten eine Strafe von siebenhalb bis achteinhalb Jahre für angemessen. Eine verfahrensabkürzende Einigung kommt so nicht zustande. Der Prozess wird fortgesetzt.

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  • Sarah-Muc am 19.03.2021 13:31 Uhr / Bewertung:

    Ich frage mich immer, warum die Partnerinnen in solchen Fällen oft nichts
    mitbekommen.

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