Prozess: Vergewaltiger gab sich als Handwerker aus

Der Angeklagte gab sich als Monteur aus und verschaffte sich daduch Zutritt zur Opfer-Wohnung. Nun steht er vor Gericht.
John Schneider |
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Der Angeklagte Alen C. im Gespräch mit seinem Anwalt.
jot Der Angeklagte Alen C. im Gespräch mit seinem Anwalt.

München - Alen C. (38) hatte mitbekommen, dass er eine neue Nachbarin bekommt. Carla T. (Name geändert) hatte die Erdgeschosswohnung in der Sandrartstraße zum 1. März des vergangenen Jahres angemietet. Zwei Wochen später wurde ihre Küche geliefert und von Handwerkern aufgebaut. Das brachte ihren Nachbarn, der als Maler und Lackierer arbeitet, offenbar auf eine fatale Idee.

Er zog sich seine weiße Arbeitskluft an und klopfte gegen 18 Uhr mit einem gefälschten Lieferschein an die Wohnungstür seines Opfers. Als die Frau durch den Türspion blickte, hielt er demonstrativ den angeblichen Lieferschein hoch.

Nach der Vergewaltigung entschuldigt sich der Angeklagte

Der Plan ging auf. Carla T. hielt den Nachbarn für einen von ihr engagierten Handwerker und öffnete die Tür. Als sie den vermeintlichen Lieferschein genauer durchlas, drückte Alen C. die Tür auf und griff seinem Opfer sofort an den Hals und würgte die Frau.

Gleichzeitig zückte er ein Keramikmesser und drohte seiner Nachbarin damit. Carla T. versuchte, den Angreifer von sich wegzudrücken, doch sie war dem kräftigen Mann körperlich unterlegen. Er fixierte sie an der Wand, öffnete ihr die Hose und zog sie ins Schlafzimmer der Wohnung. Dort zog er die Frau aus und vergewaltigte sie mehrmals. Bizarr: Am Ende soll er sich laut Anklage zwar bei der stark zitternden Frau entschuldigt haben.

Flucht nach Kroatien

ber als er sein Messer wegsteckte, habe er noch erklärt, dass er das noch für die Nächste brauche. Alen C. floh zunächst nach Kroatien, konnte aber vier Monate später in U-Haft genommen werden. Für die Staatsanwaltschaft hat der Maler damit eine besonders schwere Vergewaltigung begangen.

"Ich habe einen großen Fehler gemacht", sagt der geständige Angeklagte vor Gericht. Das ist noch stark untertrieben. Er könne sich aber wegen seines starken Drogen- und Alkoholkonsums zur Tatzeit an Details nicht mehr erinnern, wisse nur noch, dass er mit dem Messer in die Wohnung eindrang. Dann setze sein Erinnerungsvermögen aus.

Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil soll nach bisheriger Planung am 2. Februar verkündet werden.

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