Prozess um Vergewaltigung und Mord im Altenheim: Beschuldigter erinnert sich nicht

München - Langsam, sehr langsam bewegt sich der alte Mann zu seinem Platz auf der Anklagebank. Wer ihn so mit seinem Rollator sieht, mag nicht glauben, dass der 88-Jährige ein Vergewaltiger und Mörder sein soll.
Doch genau das wirft die Staatsanwaltschaft Peter G. (Name geändert) vor. Da der Mann aber aufgrund seiner Demenz nicht schuldfähig ist, haben die Ermittler die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.
Mord in Altenheim: Beschuldigter hat keine Erinnerung an die Tat
Als ihn der Vorsitzende Richter Thomas Bott fragt, ob er etwas zu den Vorwürfen sagen möchte, zeigt der 88-Jährige keinerlei Reaktion. Sein Anwalt springt ein und erklärt, dass keine Angaben gemacht werden. Nicht gemacht werden können, denn Peter G. habe keine Erinnerung an die Tat. "Er weiß nichts, er hat keine Erinnerungen an irgendwas", sagt der Anwalt.
Dafür hat sich der 25. Juli des vergangenen Jahres in die Erinnerung anderer eingebrannt. Von einem "Schock" spricht der Altenpfleger, der den blutverschmierten Mann im Zimmer der Frau entdeckte. "Alles war voller Blut", sagt der Pfleger als Zeuge vor Gericht. "Er war nackt, sie war nackt." Die 85 Jahre alte, bettlägerige Frau sei von Wunden übersät gewesen.
Mit einem Kollegen habe er die schwer verletzte Frau dann die Treppe runtertragen müssen, weil der Aufzug in dem Heim nicht funktionierte. Nicht der einzige Missstand, den der Pfleger kritisiert.
Vergewaltigte Seniorin stirbt im Krankenhaus
Der defekte Fahrstuhl sei auch der Grund gewesen, warum die 85-Jährige sich überhaupt zur Tatzeit am Nachmittag in ihrem Zimmer und nicht in einem Gemeinschaftsraum aufgehalten habe. Er hatte sich dann auf die Suche nach dem Alzheimer-Patienten gemacht, weil er ihn eine Weile nicht mehr gesehen hatte.
Laut Staatsanwaltschaft soll der alte Mann die bettlägerige Seniorin so brutal vergewaltigt und so heftig verprügelt haben, dass sie anderthalb Wochen später im Krankenhaus an einer Lungenentzündung starb – ausgelöst durch eingeatmetes Blut.
Als junger Mann soll der Deutsche ein guter Boxer gewesen sein und Meisterschaften gewonnen haben. Das sei möglicherweise eine Erklärung dafür, "wie es trotz seines Alters zu diesen Schäden kam", sagt ein Gutachter.
Der Vorsitzende Richter erlaubt dann Peter G. aufgrund seines Zustands dem weiteren Prozess fernzubleiben.