Prozess um ungewöhnlichen Pizza-Hunger: Koch-Azubi verurteilt

Ein 19-Jähriger, der im Februar einen Pizzalieferanten angehalten und dessen Lieferung aufgegessen hat, musste sich nun vor Gericht verantworten.
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Das Gericht wendete Jugendrecht an. (Symbolbild)
dpa Das Gericht wendete Jugendrecht an. (Symbolbild)

München - Seinen Hunger auf eine frische Pizza hat ein 19-jähriger Kochazubi im Februar dieses Jahres auf derlei ungewöhnliche Art gestillt, dass er sich nun dafür vor dem Münchner Amtsgericht verantworten musste.

Völlig betrunken war der junge Mann gegen 00.45 Uhr am Busbahnhof in der Willy-Brandt-Allee auf die Straße getreten und hatte einen gerade vorbeifahrenden Pizza-Lieferdienst gestoppt. Anschließend hatte er die Beifahrertür geöffnet und den Pizza-Lieferanten nach einer Zigarette gefragt.

19-Jähriger hält Pizzadienst an und isst Pizza auf

Weil dieser aber keine Kippe hatte, versuchte der angehende Koch ihn zu schlagen. Daraufhin zog der Pizzafahrer den Zündschlüssel, nahm seinen Geldbeutel und flüchtete aus dem Auto.

Nun setzte sich der 19-Jährige ins Auto und aß dort die auszuliefernde Pizza auf. Anschließend sprang er unter lautem Geschrei auf der Motorhaube und dem Dach des Wagens herum, was einen Sachschaden in Höhe von rund 3.000 Euro verursachte.

Angeklagter gibt Tat zu

Vor Gericht räumte der junge Mann die Tat vollumfänglich ein – und gab  sein Alkoholproblem als Grund an. "Ich war besoffen, bin auf dem Auto auch rumgesprungen. Die Pizza habe ich auch gegessen wie angeklagt. Ich gehe jetzt seit zwei Monaten zu den Anonymen Alkoholikern. Ich habe ein Alkoholproblem, ich arbeite gerade an mir. Es ist mir wichtig das ich mich bessere. Ich habe mir durch die Sucht selbst geschadet und vielen anderen. In den letzten Jahren habe ich nicht eingesehen das ich durch den Alkohol nur was unterdrücke, habe immer weitergesoffen und dann immer Mist gebaut im Suff. Ich weiß nur, dass ich eine Zigarette haben wollte."

Der Richter wendete aufgrund der festgestellten Reiferückstände des Angeklagten Jugendrecht an und verurteilte den 19-Jährigen wegen versuchter Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung zur Teilnahme an einem umweltpädagogischen Arbeitswochenende und unterstellte ihn für sechs Monate der Betreuung und Aufsicht eines Sozialpädagogen, dessen Anweisungen hinsichtlich Arbeit, Berufsausbildung und Freizeitgestaltung er pünktlich und zuverlässig Folge zu leisten hat.

Das Urteil (AZ 1015 Ds 457 Js 133922/19 jug) vom 27.11.2019 ist rechtskräftig.

Lesen Sie hier: Im Bus - Mann geht mit Nothammer auf Fahrgäste los

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