Prozess um Schadenersatz nach Unfall bei Flugprüfung

Der Pilot macht den Prüfer für den Schaden verantwortlich. Er geht davon aus, dass der Prüfer den Unfall durch ein unerwartetes Eingreifen in die Steuerung, das Abbremsen und eine zu späte Beschleunigung verursacht hat. Bei dem missglückten Manöver war der Hubschrauber auf dem Flugplatz in Vilsbiburg mit dem Heck auf dem Boden aufgekommen. Das Heck wurde dadurch abgetrennt, wirbelte umher und schlug drei der vier Hauptrotorblätter ab.
In erster Instanz war die Klage allerdings abgewiesen worden, weil bei Schäden in solchen Fällen nicht der Prüfer als Privatperson, sondern im konkreten Fall die zuständige Luftaufsichtsbehörde zu verklagen sei - also das Luftfahrtbundesamt.