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Prozess um mutmaßlich illegale Corona-Impfaktion: Alle Verfahren eingestellt

2021 machte eine mutmaßlich illegale Corona-Impfaktion für italienische Hotelmitarbeiter in München Schlagzeilen. Nun kam es zum Prozess.
von  John Schneider
Prozess um Impf-Aktion: Die vier Angeklagten sitzen im Amtsgericht München nebeneinander auf der Anklagebank, im Hintergrund deren Anwälte (v.l.n.r.) Michael Pösl, Hartmut Girshausen, Thomas Pfister und Reinhard Debernitz.
Prozess um Impf-Aktion: Die vier Angeklagten sitzen im Amtsgericht München nebeneinander auf der Anklagebank, im Hintergrund deren Anwälte (v.l.n.r.) Michael Pösl, Hartmut Girshausen, Thomas Pfister und Reinhard Debernitz. © Britta Schultejans/dpa

München - Der Fall hat während der Corona-Pandemie Schlagzeilen gemacht: In Zeiten knappen Impfstoffs sollen zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin 2021 in München und Italien Impfaktionen für Beschäftigte eines italienischen Hotels organisiert haben.

"Aus prozessökonomischen Gründen": Verfahren in München eingestellt

Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht München verhandelt. Am Ende einigten sich die Prozessbeteiligten nach einem langen Rechtsgespräch dann doch: Die vier Verfahren werden gegen Geldauflagen eingestellt. 

"Aus prozessökonomischen Gründen", sagt Strafverteidiger Thomas Pfister, der einen der beiden Ärzte vertritt. Eine langwierige Beweisaufnahme werde dadurch überflüssig.

Unterschlagung des Corona-Impfstoffs: Prozess in München 

Das Quartett war ins Visier der Behörden geraten, weil sich unter anderem im Mai 2021 112 Mitarbeiter eines Luxus-Hotels auf Sardinien gegen Corona haben impfen lassen. Aber nicht etwa in Italien, sondern am Münchner Flughafen und das mit Impfstoff, der von der Bundesrepublik angeschafft wurde.

Erst Strafbefehle über 25.000 bis 60.000 Euro – jetzt Verfahren eingestellt

Nach Auffassung der Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft – dort sitzt die für ganz Bayern zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen – waren die italienischen Beschäftigten in Deutschland nicht impfberechtigt.

Für die Anklagebehörde ein Fall von Unterschlagung. Das Gericht ahndete dies mit Strafbefehlen über 25.000 bis 60.000 Euro. Alle vier legten Einspruch dagegen ein. Deshalb nehmen sie am Montag auch zu viert auf der Anklagebank Platz. Pfister erklärt, dass die Anklage "nicht auf tönernen, sondern auf gar keinen Füßen gestanden" habe.

Er und seine Kollegen können jedenfalls kein strafbares Verhalten ihrer Mandanten feststellen. Die beiden Ärzte und der Münchner Apotheker müssen als Geldauflage für die Einstellung nun jeweils 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die Hotelmanagerin, die die Aktion laut Anklage angeschoben hatte, wird sogar 15.000 Euro zahlen müssen. 

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