Prozess um kalte Duschen, Prügel, Vergewaltigungen

Zwei Kinder werden laut Anklage vom Freund der Mutter über Jahre übel misshandelt
von  John Schneider
Hat er die Kinder seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt? Peter R. vor Gericht.
Hat er die Kinder seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt? Peter R. vor Gericht. © John Schneider

Zwei Kinder werden laut Anklage vom Freund der Mutter über Jahre übel misshandelt.

München Schläge, Demütigungen, Vergewaltigungen – Was Hanna P. (Namen geändert) nach Ansicht der Ermittler durchgemacht hat, ist unglaublich. Als sie acht Jahre alt war, begann ihr Martyrium, das sich immer mehr steigerte:

Gab sich Peter R. (41), der Lebensgefährte ihrer Mutter, anfangs noch mit Küssen zufrieden, soll er das Mädchen, seit es 14 war, regelmäßig vergewaltigt haben. Auch Hannas drei Jahre jüngerer Bruder habe unter dem Mann gelitten. So sei er einmal mit dem Gesicht ins Katzenklo gedrückt worden, weil er dieses nicht sauber gemacht hatte.

Hanna wurden die Haare rasiert, sie wurde mit der Gürtelschnalle geschlagen, die Kinder bekamen Watschn und mussten laut Anklage Strafaufgaben wie „Ich darf Mama und Papa nicht anlügen“ schreiben, bis sich Blasen an den Fingern bildeten. Essen und trinken sei über Tage verboten gewesen. Die Kinder tranken heimlich aus der Kloschüssel. Sie wurden laut Anklage angezogen unter die kalte Dusche gestellt – auch dies eine „Erziehungsmaßregel“ des IT-Experten.

Stimmen die Vorwürfe, muss ihr Zuhause für die Kinder die Hölle gewesen sein. Angeklagt sind 320 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, davon 180 Fälle der Vergewaltigung, dazu kommen die Misshandlungen und gefährlichen Körperverletzungen.

Lesen Sie auch. Onkel filmt sich beim Missbrauch

Hanna hatte sich anfangs noch gewehrt. Die Drohkulisse hätte aber dazu geführt, dass sie nach einiger Zeit ihren Widerstand aufgab. Hanna hielt es schließlich nicht mehr aus und floh im Oktober 2011. Ihre Mutter hatte sich bereits im Jahr zuvor von Peter R. getrennt.

Die Verteidiger stellten mehrere Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Thomas Bott und dessen Strafkammer. Zudem wollten sie erreichen, dass die Anklage erst gar nicht verlesen wird. Ihrer Ansicht nach ist die Anklage voller Fehler.

So kam die Staatsanwältin auf Grund der Vielzahl von Unterbrechungen erst am Nachmittag dazu, den Anklagesatz zu verlesen. Über einige Anträge muss noch entschieden werden. Peter R., der sein Gesicht unter einer Kapuze verbarg, wollte sich zunächst nicht äußern.

Der Prozess wird fortgesetzt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.