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Prozess um Dreifachmord in Starnberg: Tatortvideo auf Handy gefunden

Es war ein grauenvolles Bild, das sich den Ermittlern im Januar 2020 bot: Eltern und Sohn erschossen in ihrem Haus in Starnberg. Das Gericht muss nun die Frage beantworten: Was ist damals geschehen?
von  AZ/dpa
Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (l und 2.v.r.) stehen vor Beginn der Verhandlung mit ihren Anwälten Sarah Stolle und Alexander Betz (3.v.l.), Patrick Ottmann (4.v.r.) und Gerhard Bink (3.v.r.) im Sitzungssaal.
Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (l und 2.v.r.) stehen vor Beginn der Verhandlung mit ihren Anwälten Sarah Stolle und Alexander Betz (3.v.l.), Patrick Ottmann (4.v.r.) und Gerhard Bink (3.v.r.) im Sitzungssaal. © Sven Hoppe/dpa

Starnberg/München - Hat ein junger Mann seinen Freund und dessen Eltern brutal erschossen? Und welche Rolle spielt dessen Kumpel, der vor dem Haus der Familie in Starnberg wartete? Gut eineinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Familie in Starnberg hat am Montag der Dreifachmord-Prozess gegen zwei Verdächtige begonnen.

Zu den grauenvollen Vorwürfen äußern wollten sich der 21 Jahre alte deutsche Hauptangeklagter und sein als Mittäter angeklagter, slowakischer Freund zum Prozessauftakt nicht, wie sie mitteilten. Laut Anklage soll der 21-Jährige die Familie in deren Haus erschossen haben, um an die illegalen Waffen seines Kumpels zu kommen. Sein mutmaßlicher Komplize, ein 19 Jahre alter Slowake, soll ihn zum Tatort gefahren und dort wieder abgeholt haben.

Leichen von Vater und Sohn auf Handyvideos zu sehen

Doch Ermittler haben nach dem gewaltsamen Tod der Familie Videos vom Tatort auf dem Handy eines Verdächtigen gefunden. Auf den kurzen Filmen, die am Montag im Prozess vor dem Landgericht München II gezeigt wurden, sind die Leichen des Familienvaters und des Sohnes zu sehen. Sie wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem Handy des 21 Jahre alten Freundes des Sohnes rekonstruiert, der wegen dreifachen Mordes angeklagt ist.

"Der atmet noch - hm", sagt auf dem Video derjenige, der in das Zimmer des blutüberströmten Sohnes hineinfilmt, ungerührt. Im Elternschlafzimmer, wo die Leiche des Vaters in der offenen Tür liegt, löscht der Filmende das Licht und sagt: "Dann lass' ich euch mal weiterschlafen." Das Video wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft erst kurzfristig als Beweismittel eingeführt.

Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männer (M) wird vor Beginn der Verhandlung in den Sitzungssaal geführt.
Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männer (M) wird vor Beginn der Verhandlung in den Sitzungssaal geführt. © Sven Hoppe/dpa

Eine Polizeistreife hatte die Leichen der 60 Jahre alten Frau und ihres 64 Jahre alten Mannes sowie des Sohnes am 12. Januar 2020 entdeckt. Ihre Tat sollen die Angeklagten geschickt kaschiert haben – die Ermittler hielten nämlich zunächst den Sohn für den Täter. Doch weitere Ermittlungen führten zu dem nun tatverdächtigen 21-Jährigen, der mit dem Sohn befreundet war und den Abend mit ihm verbracht haben soll. Er soll - wie auch der tote junge Mann - ein Waffennarr gewesen sein und es auf die illegalen Waffen seines Freundes abgesehen haben.

Wissenslücken mit "Fantasie statt Ermittlungsarbeit" gefüllt?

Die Verteidigung des 19-jährigen Mitangeklagten äußerte massive Zweifel an dem Vorwurf und attackierte in gleich drei Eröffnungsstatements die Staatsanwaltschaft. Diese folge in ihrer Anklage "einer simplen Logik", sagte Rechtsanwalt Alexander Betz. "Vier Personen sind in einem Haus, einer kommt lebendig raus, und damit ist der vierte der Mörder."

Dies sei aber nur eine von zahlreichen denkbaren Varianten. Es gebe "mehrere Hypothesen von dem, was in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 2020 geschehen sein kann, die genauso plausibel, wenn nicht sogar plausibler sind". Die Anklage habe "ihre Wissenslücken mit viel Fantasie statt mit Ermittlungsarbeit gefüllt", kritisierte Rechtsanwalt Alexander Stevens.

Hauptangeklagter lässt viele Fragen unbeantwortet

Es gebe viele Hypothesen, was sich an jenem Abend in dem Anwesen abgespielt haben könnte. Beispielsweise halte er auch die ursprünglich angenommene Variante vom Sohn als Mörder seiner Eltern weiterhin für möglich. In jedem Fall sei eine Mittäterschaft seines Mandanten nicht nachweisbar.

Der Hauptangeklagte äußerte sich zwar nicht zu den Vorwürfen, dafür aber ausführlich - und nicht frei von drastischen Widersprüchen - zu seinen persönlichen Verhältnissen. Er schilderte Probleme mit Alkohol, Drogen – und seiner Mutter. Wie er an das Geld für die Drogen kam, wollte er nicht sagen. Und auch auf viele andere Fragen - wie beispielsweise die nach seinem Freundeskreis oder seiner sexuellen Orientierung - antwortete er nicht.

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