Prozess um "Das Boot": Kameramann fordert nachträglich mehr Gage

Neuer Streit um den Film "Das Boot". Da der Film so erfolgreich war, fordert der Chefkameramann nachträglich vor der 7. Zivilkammer beim Landgericht München I eine höhere Gage.
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MÜNCHEN - Neuer Streit um den Film "Das Boot". Da der Film so erfolgreich war, fordert der Chefkameramann nachträglich vor der 7. Zivilkammer beim Landgericht München I eine höhere Gage.

Im Rechtsstreit des Kameramannes Jost Vacano gegen die Produktionsfirma Bavaria Film wegen einer nachträglichen Beteiligung am Welterfolg des Films „Das Boot“ hat Landgericht München I für Zivilsachen heute verhandelt. Der Chefkameram bekam für seine Arbeit in den Jahren 1980 und 1981 laut Vertrag insgesamt rund 180 000 Mark (96.000 Euro). Dieses Honorar steht seiner Meinung nach in auffälligem Missverhältnis zu dem Erfolg des Films. Vacano verlangt eine nachträgliche Umsatzbeteiligung.

Bavaria Film muss Auskunft über Gewinne geben

Jost Vacano hat das Verfahren vor der 7. Zivilkammer weitgehend gewonnen. Die Produktionsfirma wurden verurteilt, dem Kläger umfassend Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang der Film in den letzten sieben Jahren verwertet wurde. Steht der Gewinn fest wird im weiteren Verfahren zu klären sein, ob - und wenn ja, in welcher Höhe - der Kläger Anspruch auf einen Nachschlag hat. Keine Auskunft erhält der Kläger für die eingespielten Gewinne im Zeitraum 1981 bis 2002.

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