Prozess um Brandstiftung in Zahnarzt-Praxis vorerst geplatzt

Am Tag der Zwangsräumung soll eine 62-Jährige in ihre Zahnarztpraxis ein Feuer gelegt haben. Der Prozess wurde nun wegen gesundheitlicher Probleme der Angeklagten vertagt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Am 22. August 2013 sollte die Angeklagte Wohnung und Praxis räumen. Doch dazu kam es nicht mehr. Zwei Stunden vor dem Termin brannte es.
Daniel von Loeper Am 22. August 2013 sollte die Angeklagte Wohnung und Praxis räumen. Doch dazu kam es nicht mehr. Zwei Stunden vor dem Termin brannte es.

München - Der Prozess gegen eine Zahnärztin wegen schwerer Brandstiftung in ihrer Münchner Praxis ist am Montag wegen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten vorerst geplatzt.

Vorausgegangen war eine Untersuchung der Frau, die über Darmprobleme, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit klagte, "typische Zeichen eines beginnenden Infekts". Nun soll der Prozess vor dem Münchner Landgericht voraussichtlich Anfang kommenden Jahres neu beginnen.

Die Zahnärztin soll im August 2013 in ihrer Praxis in München und in ihrer Wohnung Benzin ausgeschüttet und angezündet haben. Hintergrund soll ein "Rosenkrieg" mit ihrem Ex-Mann gewesen sein.

Die Frau hatte nach ihrer Scheidung vor acht Jahren die zuvor gemeinsam betriebene Praxis allein weiter geführt und ihrem früheren Mann erhebliche Zahlungen leisten müssen. Damit war die 62-Jährige laut Staatsanwaltschaft aber überfordert. Zur Tatzeit hatte sie mehr als eine halbe Million Euro Schulden, die Insolvenz war beantragt.

Für den Tag des Brandes war die Zwangsräumung der Praxis und der Wohnung anberaumt, deren Alleineigentümer der Ex-Mann inzwischen war. Eine Nachbarin beobachtete die Frau beim Zündeln und alarmierte die Feuerwehr. Trotzdem entstand Sachschaden von rund 200 000 Euro.

Die 62-Jährige tauchte ab, sie wurde aber einige Tage später in Kaiserslautern aufgegriffen. Laut vorläufigem Gutachten war sie wegen einer Anpassungsstörung nur eingeschränkt schuldfähig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.