Prozess um Brandstiftung in der Dachauer Straße: Urteil gefallen

Dieser Vorfall erschütterte ganz München: Ein Vater und seine zwei Töchter verbrennen in ihrer Wohnung bei lebendigem Leib, die jüngere hält er dabei in seinen Armen. Am Freitag fiel nun das Urteil in dem Indizienprozess um die Brandstiftung.
von  John Schneider
Beim Prozessbeginn: der wegen dreifachen Mordes angeklagte Mohamed E. und sein Anwalt Walter Lechner.
Beim Prozessbeginn: der wegen dreifachen Mordes angeklagte Mohamed E. und sein Anwalt Walter Lechner. © Lino Mirgeler/dpa

München -Es war der Tag der großen Emotionen. Und der großen Spannung. Der Angeklagte Mohamed E. (44) hatte die Nacht vor dem Urteil des Schwurgerichts nicht schlafen können. Umso größer seine Erleichterung, als ihn der Vorsitzende Richter Michael Höhne am Freitag vom Vorwurf des dreifachen Mordes und der schweren Brandstiftung freispricht.

Der Mann auf der Anklagebank bricht in Tränen aus, wendet sich um, drückt seinen Verteidigern Birgit Schwerdt und Walter Lechner die Hände.

Aber es gibt auch Tränen der Verzweiflung. Eine ganz in Schwarz gekleidete Frau beginnt nach der Begründung des Urteils heftig zu weinen. Es ist die Mutter (36) der beiden getöteten Mädchen (9 und 16 Jahre alt) und Witwe des 37-jährigen Todesopfers. Sie hat am 2. November 2016 in dem Haus an der Dachauer Straße drei geliebte Menschen verloren und weiß jetzt immer noch nicht, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Auch das Gericht kann ihre Hoffnung auf Aufklärung nicht erfüllen. Drei Menschen sind tot und der Täter bleibt unbekannt.

Aber mit Gewalt einen Schuldigen zu präsentieren, der vielleicht doch unschuldig ist, das wäre nach dem tödlichen Brand die "nächste Katastrophe" gewesen, erklärt Michael Höhne die Entscheidung.

Die Zweifel des Gerichts waren zu groß

Im Falle des 44-Jährigen, der die Tat von Anfang an bestritten hatte, waren die Zweifel des Gerichts nach dem reinen Indizienprozess einfach zu groß, um zur Überzeugung zu gelangen, dass der Angeklagte schuldig ist. Laut einem Brandexperten hätte die Matratze auch durch eine achtlos weggeworfene, noch glimmende Zigarettenkippe in Brand gesetzt worden sein können. Das wäre dann eine fahrlässige Brandstiftung und für die kam Mohamed E. nicht in Frage. Er ist Nichtraucher.

Auch die beiden Hauptargumente der Staatsanwaltschaft wurden vom Gericht kritisch bewertet. So hatte die Staatsanwältin ein starkes Motiv erkannt: Mohamed E. sei wütend darüber gewesen, dass er nicht in die Hausgemeinschaft integriert wurde. Doch eine solche Gemeinschaft gab es unter den ständig wechselnden Bewohnern in der Dachauer Straße nicht, glaubt die Kammer.

In dubio pro reo

Auch das Indiz des Täterwissens – Mohamed E. hatte drei Stunden nach dem Brand einer Polizistin gesagt, dass eine Matratze gebrannt habe – überzeugte die Richter nicht. "Das hätte er auch bei einem Gespräch der Einsatzkräfte gehört haben können", sagt Höhne.

In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Zweifeln ließ die Richter auch der Umstand, dass der arbeitslose Zoologe mit der Brandstiftung auch seine eigene Bleibe gefährdet hätte. Angesichts seines geringen Einkommens und der Lage auf dem Münchner Mietmarkt ein sehr großes Risiko.

Mohamed E. saß 14 Monate in U-Haft. Dafür ist er zu entschädigen, erklärt der Vorsitzende Richter. 25 Euro pro Tag – das macht etwa 11.000 Euro. Nüchterne Zahlen nach einem sehr emotionalen Tag.

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