Prozess nach Vorfall an der Isar: 8.000 Euro für Hundebiss

Zwei Tiere raufen, eines beißt – deshalb klagt eine Halterin nun auf Schmerzensgeld. So lief der Prozess in München.
von  Bettina Funk
Um einen Hundebiss stritten sich am OLG München zwei Parteien.
Um einen Hundebiss stritten sich am OLG München zwei Parteien. © dpa

München -"Reflexartig zugegriffen" habe Gertraud R., als es zu einer Rauferei zwischen einer Olde English Bulldogge und ihrem sechsjährigen Mischlingshund Timo kommt. Dabei beißt einer der Hunde die Landshuterin. Nun fordert sie vor dem Oberlandesgericht Schadenersatz von mehr als 10.000 Euro und Schmerzensgeld vom Halter der Bulldogge. Das Landshuter Landgericht hatte die Klage zuvor abgewiesen.

Gertraud R. war laut eigener Aussage im Mai 2016 an der Isar in Landshut spazieren. "Die Bulldogge hat sich Timo genähert und der wollte das nicht", sagt sie. Daraufhin gingen die Hunde aufeinander los, und R. versuchte, die Bulldogge von ihrem Hund wegzuziehen. Dabei habe die sich in ihrer Hand verbissen.

Richterin sieht Mitschuld bei der Klägerin

Der Beklagte, der bei der Verhandlung am Mittwoch jedoch nicht anwesend war, sieht das anders und gibt an, dass Gertraud R.s eigener Hund diese gebissen habe. Sein Anwalt Alexander Wiehofsky argumentiert: "Wer zwischen beißende Hunde greift, ist selbst schuld."

Laut Vorsitzender Richterin Gudrun Girnghuber trägt die Frau Mitschuld an ihren Verletzungen. Ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro sähe sie als gerechtfertigt an, wenn keine Mitschuld bestünde, bei einer Mitschuld von 75 Prozent würde die Klägerin 2.000 Euro bekommen.

Das Gericht bietet den Parteien einen Vergleich an. Demnach soll der Beklagte 5.000 Euro an die Klägerin zahlen. Gudrun R. wäre damit einverstanden. Der Anwalt des Beklagten hat sich noch Bedenkzeit erbeten.   

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