Prozess: Müller-Wohlfahrt will 12.000 Euro von Anwalt

Neue Runde im Prozess zwischen Ex-FCB-Doc Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt und seinem früheren Anwalt vor dem Landgericht München - ohne gütliche Einigung.
John Schneider |
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Hans-Wilhelm Müller Wohlfahrt.
GES/Augenklick Hans-Wilhelm Müller Wohlfahrt.

München - Der Prozess geht bereits in die zweite Runde. Im Frühjahr hatte Richter Michael Baumgartner per Versäumnisurteil entschieden, dass der ehemalige FC-Bayern-Doc Hans-Wilhelm Müller Wohlfahrt 12.000 Euro von seinem früheren Anwalt zu bekommen hat. Der Mann sollte einen Vorschuss zurückzahlen.

Den hatte Müller-Wohlfahrt vor drei Jahren an René H. gezahlt, damit der Anwalt für ihn eine "Stufenklage um Auskunft" einreicht. Dabei ging es um die langjährige Zusammenarbeit des bekannten Arztes mit seinem Steuerberater.

H. legte Widerspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Er sagt, dass er die Klage auftragsgemäß für seinen Mandanten eingereicht hat. Doch das Papier hat "den Gerichtsbereich nie erreicht", wie der Richter am Freitag im Landgericht deutlich macht.

Anwalt fordert 9.000 Euro von Müller-Wohlfahrt

Müller-Wohlfahrt geht davon aus, von H. belogen worden zu sein, wie sein Anwalt am Freitag noch einmal feststellt. Der Ex-Bayern-Doc entzog dem Anwalt das Mandat und reichte Klage ein.

Anwalt René H. macht eine andere Rechnung auf. Demnach schulde nicht er Müller-Wohlfahrt 12.000 Euro für wertlose, weil ergebnislose Arbeit, sondern im Gegenteil, der Arzt ihm 9.000 Euro für noch unbezahlte Rechnungen aus anderen Mandaten.

Eine gütliche Einigung, das wurde in der Verhandlung schnell klar, ist nicht zu haben. Richter Baumgartner muss prüfen und entscheiden. Das wird er am 19. Januar 2018 tun.

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