Prozess: Mit falschem Zeugnis Polizist geworden

Wer hat den 51-Jährigen auffliegen lassen? Mit 17 fälscht der junge Mann sein Schulzeugnis und erschleicht sich den Job bei der Polizei. Nach 33 Berufsjahren steht er vor Gericht.
dpa |
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Wer hat den 51-Jährigen auffliegen lassen? Mit 17 fälscht der junge Mann sein Schulzeugnis und erschleicht sich den Job bei der Polizei. Nach 33 Berufsjahren steht er vor Gericht.

München – 33 Jahre war er Polizist gewesen – dann flog auf, dass er sich seinerzeit den Job in Uniform mit einem gefälschtem Schulzeugnis erschlichen hat. Der 51-Jährige wurde entlassen und verlor seinen Beamtenstatus. Seit Dienstag streitet der frühere Beamte nun vor Gericht für seine Rückkehr in den Polizeidienst. Das Verwaltungsgericht München sprach zum Prozessauftakt von einer „schwierigen Aufgabe“ und deutete in dem Fall Milde an.

Als 17-Jähriger Schüler hatte der Mann die zehnte Klasse des Gymnasiums auch nach einem Wiederholungsjahr wegen einer Sechs in Latein nicht geschafft; ohne den Realabschluss hatte er die Voraussetzungen für den Polizeidienst nicht erfüllt. Er habe aber unbedingt Polizist werden wollen, sagte der Kläger. „Die Zeugnisfälschung schien mir der einzige Weg“.

Diese flog allerdings erst viele Jahre später – im Jahr 2011 - durch anonyme Schreiben an die Polizeibehörde und eine Zeitung auf. Wer dahinter steckt, sei bis heute unklar. Jedenfalls habe nur ein ganz kleiner Kreis von der Zeugnisfälschung gewusst, darunter seine Ex-Frau und seine Schwiegereltern, berichtet der 51-Jährige.

Der Anwalt des früheren Polizeibeamten wies unterdessen auf die sonst makellose Berufslaufbahn des 51-Jährigen hin. Sein bei der Fälschung noch minderjähriger Mandant habe jahrzehntelang seinen Dienst „sehr gewissenhaft“ verrichtet, sagte der Jurist. „Ich sehe eher kein öffentliches Interesse an seiner Entlassung, zumal er zum Hartz IV-Fall würde“.

Auf Milde des Gerichts kann möglicherweise auch ein 29-jähriger Polizeibeamter in einem ähnlichen Fall hoffen. Der Beamte auf Probe klagte gegen seine Entlassung wegen eines um 142,50 Euro zu hohen „Wegegeldes“ auf einem Zeugenentschädigungsantrag. Der Kläger hat beste Beurteilungen. „Muss das wirklich entschieden werden?“ fragte der Vorsitzende Richter und regte eine Rücknahme des Entlassungsbescheids an, die Behörde blieb jedoch hart. Über beide Klagen soll an diesem Mittwoch (17. Oktober) entschieden werden.

 

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