Prozess: Kokain und Methadon per Mausklick

München – Eine Gerichtsverhandlung wie ein Informatik-Kurs für Fortgeschrittene: Schon zum Auftakt war sich der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sicher, dass die Kammer im Prozess gegen ein Münchner Pärchen wegen Drogenhandels viel über Verschlüsselungen und Bitcoins im Internet lernen kann. „Am Ende des Verfahrens werden wir Bescheid wissen“, hofft der Richter.
Das wird wohl auch notwendig sein, um beurteilen zu können, ob der Münchner Karl T. (32, Namen geändert) tatsächlich die illegale Internet-Börse Silk Road (in Anspielung auf die Handelsroute der Seidenstraße) genutzt hat, um mit Kokain, Methadon und dem stimulierenden Medikament Ritalin zu handeln. So wie es in der Anklage steht. Unter dem Pseudonym Karl7367 (geändert) soll der Informatiker um die 40 000 Euro verdient haben, glauben die Ermittler.
Der Angeklagte leugnet die Internet-Identität
Neben ihm auf der Anklagebank sitzt seine Freundin. Das Paar hat ein gemeinsames Kind. Die junge Frau soll selbst im November 2014 Amphetamingemisch an einen Kunden verkauft und übergeben haben.
Für Karl T. gilt es zu beweisen, dass er nicht Karl7367 ist. Mit diesem Pseudonym wurden zwischen dem 10. Dezember 2012 und dem 1.10.2013 235 Ritalin-Tabletten, 178 Methadon-Tabletten und 46,5 Gramm Kokain verkauft und an die Abnehmer versandt. Dazu kommen laut Anklage im Jahre 2014 weitere Internet-Deals bei denen der Angeklagte 114 Gramm Kokain und 65 Methadon-Tabletten verkaufte.
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Bezahlt wurde mit der virtuellen Währung Bitcoin. Die „digitale Münze“ ist ein weltweit verfügbares dezentrales Zahlungssystem und der Name einer digitalen Geldeinheit, wie das Gericht am Freitag erfuhr.
„Ich bin nicht Karl7367“, erklärte der Angeklagte zu Beginn. Der gesamte erste Tatkomplex sei ihm also nicht zuzurechnen.
Minutiös listete er Indizien auf, die dagegen sprechen, dass er unter diesem Pseudonym im Netz unterwegs war. So könne man anhand der Korrespondenz von Karl7367 sehen, dass dieser ein Student sei, an ADHS leide und ein Vakuumgerät besitze. All das treffe auf ihn nicht zu, sagte Karl T. dem Gericht.
Doch über seinen Anwalt Berthold Braunger räumte der 32-Jährige auch Teile der Anklage ein. Dass sein Mandant Amphetamin gekauft habe, dass dieser in seiner Wohnung Amphetamin, Kokain und Marihuana aufbewahrte, „trifft leider zu“. Allerdings seien die Drogen lediglich zum eigenen Konsum bestimmt gewesen.
Der Prozess wird fortgesetzt.