Prozess in München: Wegen versuchten Mordes - Schizophrener vor Gericht

Das Opfer entgeht nur knapp der Attacke mit einem Beil. Sein Angreifer steht seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor Gericht.
John Schneider |
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Vor dem Prozess am Landgericht: Peter T. (mit seiner Verteidigerin Berna Behmoaram) ist angeklagt.
Daniel von Loeper Vor dem Prozess am Landgericht: Peter T. (mit seiner Verteidigerin Berna Behmoaram) ist angeklagt.

München - Die Szene hat sich tief ins kollektive (Kino-)Gedächtnis eingegraben. Jack Nicholson spaltet in dem Stanley-Kubrick-Horrorfilm "Shining" die Tür, sein verängstigtes Opfer Shelley Duvall starrt auf der anderen Seite auf die Axthiebe und das splitternde Holz.

Angriff mit Beil - Versuchter Mord oder Hilfeversuch?

Ähnliche Horrorszenen haben sich im vergangenen Jahr in einem Haus in Starnberg zugetragen. Ein 29-jähriger, wohl psychisch kranker Mann, ging am 26. Mai laut Anklage mit einem Beil auf die Wohnungstür seiner Ex los. Ein Hieb soll den neuen Freund der Frau nur um Zentimeter verfehlt haben.

Peter T. (Name geändert) soll aus Eifersucht und mit der Absicht, seinen Rivalen zu töten, gehandelt haben, glauben die Ermittler. Der wegen versuchten Mordes Angeklagte hält dagegen. Er sagt vor Gericht, dass er bei einem Telefonat mit seiner Ex kurz vor der Attacke gespürt habe, dass etwas nicht stimme. Deshalb und nicht etwa aus Eifersucht habe er sich auf den Weg zu ihr gemacht.

Doch auf sein Klingeln gab es dort keine Antwort. Das habe ihn darin bestärkt, dass seine Ex womöglich gefangen gehalten wurde. Er schlug die Haustür ein und stürmte dann in den ersten Stock. Dort schlug er mit dem Beil auf eine Glasscheibe in der Tür ein, um an den Griff an der Innenseite der Tür zu gelangen. Der neue Freund der Ex bemerkte das und trat ihm gegen den Arm.

Die Ankläger glauben, dass Peter T. seinem Rivalen durch die zerborstene Scheibe zugerufen habe: "Ich werde dich umbringen!" Der nächste Beilhieb durch die Tür verfehlte den Kopf des Mannes nur um zehn Zentimeter. Auch weitere Hiebe verfehlten ihr Ziel. Seine Ex-Freundin habe ihm dann zugerufen, dass sie die Polizei alarmiert habe. Er solle sich beruhigen. Tatsächlich zog Peter T. daraufhin ab.

Angeklagter vielleicht nicht schuldfähig

Der 29-Jährige war fünf Jahre mit seiner Freundin (41) zusammen gewesen. Nach einem Autounfall habe die "Problematik" begonnen, sagt sie im Zeugenstand. In der Vergangenheit hatte es bereits tätliche Auseinandersetzungen zwischen den beiden gegeben. In einem Fall wurde Peter T. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 29-Jährige leidet unter einer Form der Schizophrenie, war vielleicht bei der Tat nicht schuldfähig. Auch das soll der Prozess klären. Der Vorsitzende Richter Thomas Bott will am Freitag das Urteil des Landgerichts verkünden.

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