Prozess in München: Vater bestreitet jahrelangen Missbrauch der eigenen Tochter (10)

München - Franz L. (49, Name geändert) sagt am ersten Prozesstag nicht mehr als unbedingt nötig. Und auch seine Verteidiger erklären nach Verlesung der Vorwürfe durch die Staatsanwältin nur lapidar: "Die Anklage wird bestritten."
Auch nach dem Hinweis des Vorsitzenden Richters Matthias Braumandl, dass bei einem Geständnis gerade bei Jugendschutzverfahren ein beträchtlicher Strafrabatt von etwa 30 Prozent möglich sei, bleibt der 49-Jährige, der seit März 2022 in Untersuchungshaft sitzt, bei seiner Haltung.
Vater soll Tochter über 100 Mal vergewaltigt haben
Das wird Franz L. vorgeworfen: Der Kfz-Elektriker soll zwischen 2019 und 2022 jahrelang seine kleine Tochter missbraucht haben. Weit über hundert Mal habe er dabei den Geschlechtsverkehr mit dem heute zehn Jahre alten Mädchen vollzogen. Bei der ersten Vergewaltigung soll das Kind erst sieben Jahre alt gewesen sein. Als ihm seine Tochter bei der ersten Tat sagt: "Ich möchte das nicht", antwortet Franz L. laut Anklage: "Möchtest du ein großes Mädel sein, oder bist du ein kleines Baby" – und setzt sein Tun fort.
Laut Anklage passte er bei den Taten stets Gelegenheiten ab, während derer die Mutter und die jüngere Schwester des Kinds außer Haus waren. In einigen Fällen habe er zudem Fotos und Videos des Missbrauchs aufgenommen. Die Anklage lautet unter anderem auf schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, Vergewaltigung, sowie Herstellen kinderpornografischer Inhalte.
Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen
Im Laufe des Verfahrens soll eine Aussage des Mädchens als Videoaufzeichnung vorgespielt werden. Für diese und weitere Teile der Beweisaufnahme werde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, kündigt Richter Braumandl an.
Gegen die Vorführung regt sich der Widerstand der Verteidigung. Dass das Mädchen im Video nicht ausdrücklich über sein Zeugnisverweigerungsrecht als Tochter des Angeklagten aufgeklärt wurde, bemängelt Verteidigerin Julia Weinmann. Sie fordert ein Verwertungsverbot des Videos.
Und bekommt Gegenwind. Zwar wird eingeräumt, dass diese Erklärung während der Aufnahme fehlt. Dieser Mangel sei aber beseitigt worden, das Kind über seine Rechte aufgeklärt worden. Birgit Schwerdt, die Anwältin des Mädchens, macht klar: "Meine Mandantin will aussagen."
Für das Verfahren sind sieben weitere Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt.