Prozess in München: Überfall mit Spritze auf ein Geschäft

Der Angeklagte gibt den Angriff zu, bestreitet aber, gewalttätig gewesen zu sein.
von  John Schneider
Laut Anklage versuchte der Täter mehrmals mit der Spritze zuzustechen. (Symbolbild)
Laut Anklage versuchte der Täter mehrmals mit der Spritze zuzustechen. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa

München - Es sind Szenen wie aus einem Krimi, die sich am 28. November 2019 in einem Pasinger Teppichgeschäft abgespielt haben sollen. Ein Mann stürmte in den Laden und hielt Klaus T. (Namen geändert), dem Bruder des Inhabers, eine Waffe an den Kopf, bedrohte ihn dann laut Anklage mit einer angeblichen Drogen-Spritze.

Hintergrund des Überfalls könnte eine Art Familienfehde gewesen sein. Das Opfer telefonierte gerade mit seiner Freundin, als Hans L. (34) in den Laden stürmte und wissen wollte, wo dessen Großvater war und ob Klaus T. alleine im Geschäft sei. Dann verlangte er laut Anklage Bargeld.

Mann hält Opfer Waffe an den Kopf

Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, zog der 34-Jährige seinen Pullover hoch und zeigte dem Opfer eine Waffe, die er zuvor in den Hosenbund gesteckt hatte. Hans L. zog diese heraus - dabei soll es sich laut ihm um eine Soft-Air-Waffe gehandelt haben - zog den Schlitten der Waffe nach hinten und hielt sie dem Opfer an den Kopf.

Klaus T. versuchte, ihn zu beruhigen. Dann klingelte das Geschäftstelefon. Der Angreifer packte zu und rief: "Her mit den Handys, keine Telefone." Damit war der Albtraum für das Opfer aber noch nicht beendet. Der Räuber zog aus einer Jackentasche eine Spritze mit einer nicht definierbaren grünen Flüssigkeit und drohte, zuzustechen und damit das Opfer drogensüchtig zu machen. Tatsächlich versuchte er laut Anklage, mehrmals mit der Spritze zuzustechen.

Doch Klaus T. gelang es, den Stichen auszuweichen. Daraufhin steckte der Angeklagte die Spritze weg und schlug mit der Faust zu. Am Ende entkam er mit der Geldbörse des Opfers und 500 Euro. Hans L. gibt den Überfall vor Gericht zwar zu, streitet aber den Spritzenangriff und den Faustschlag ab. Der Prozess wird fortgesetzt.

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