Prozess in München: Teilsieg für Flüchtlingsinfobus

München - 15 Jahre haben die Mitarbeiter vom Münchner Flüchtlingsbus eine unentgeltliche Asylverfahrensberatung in Aufnahmeeinrichtungen angeboten. Dann verhängte die Regierung von Oberbayern (ROB) Anfang 2018 ein Hausverbot. Dagegen hat der Infobus – ein Kooperationsprojekt des Münchner Flüchtlingsrates und Amnesty International – geklagt.
Der Vorsitzende Richter Michael Kumetz kündigt an, bei diesem Prozess gehe es vom Europarecht bis hin zum Vorgehen der Verwaltung. Zunächst wird eine europäische Richtlinie auseinandergenommen, in der es heißt, dass Rechtsbeistände und Berater Zugang erhalten, um Menschen zu helfen. Die entscheidende Frage: Meint das nur Anwälte, die ein Mandat haben, also beauftragt wurden? Oder auch eine "anlasslose Aufsuchung" wie beim Infobus, der Beratung anbietet?
Infobus: 2.500 Beratungsgespräche pro Jahr
"Bei konkreter Beratung auf Anfrage besteht Zugang", sagt Martin Höfer, Prozessvertreter der ROB. Doch der Richter zitiert aus dem Mailverkehr: "Faktisch ist von Ihnen nach der Aktenlage der Zugang für den Infobus verwehrt." Schließlich einigen sich die Parteien darauf, dass ein Zugang mit Mandat nicht nur für Anwälte, sondern auch für Infobusmitarbeiter möglich ist. Richter Höfer schlägt ein Formblatt für die Asylsozialberatung vor, mit dem der Infobus mandatiert werden kann. Ein Teilsieg für die Mitarbeiter des Infobusses.
Dann geht es um die Frage, ob die ROB einer Organisation, die seit 15 Jahren in den Unterkünften aktiv ist, den Zutritt verwehren kann. "Es ist fraglich, ob die im Januar 2018 getroffene Entscheidung eine sachliche und sachgerechte war", sagt der Richter. Die ROB begründet das mit einer veränderten Sicherheitslage, dem Mehraufwand für Security und Reinigungspersonal und dem Ruhebedürfnis der Bewohner. Hubert Heinhold, Anwalt des Flüchtlingsbusses, ist aufgebracht: "Wir stehen nicht hupend auf dem Hof. Und einer unserer Mitarbeiter erklärt sich sicher bereit, den Raum zu kehren, nachdem wir dort zwei Stunden beraten haben."
2.500 Beratungsgespräche im Jahr haben Mitarbeiter des Infobusses in oder vor Flüchtlingseinrichtungen vor dem Zutrittsverbot geführt. Jetzt muss der Bus auf öffentlichen Parkplätzen stehen, ist schlechter erreichbar und weniger sichtbar. Es sind nur noch 1.300 Gespräche. Auch im Verwaltungsgericht besteht noch Gesprächsbedarf. Ein Urteil ist noch nicht gefällt.
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