Prozess in München: Streit unter Nachbarn endet blutig

München - Wie sagt der Dichter so treffend: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Ein besonders extremes Fallbeispiel spielt in Milbertshofen, und beschäftigt seit mehr als sieben Jahren die Gerichte. Im Jahre 2013 - da tobte der Nachbarschaftszwist schon zwei Jahre - waren sich die beiden Betroffenen an der Haustür begegnet. Während die 55-Jährige noch mit ihrem Hund beschäftigt war, wollte sich ihr etwa 70-jähriger Nachbar an ihr vorbeidrücken.
Was dann geschah, ist strittig. Er sagt, dass sie ihn geschubst und einen Schlüssel nach ihm geworfen habe. "Ich habe schneller reagiert, als nachzudenken", gibt er beim Prozess am Dienstag am Landgericht aber zu. Die vorschnelle Reaktion bestand aus vielen Schlägen. Ein bis zwei Minuten soll er auf die Frau eingeprügelt haben.
Prügelnder Nachbar soll sich selbst verletzt haben
Fotos der Frau von damals belegen ihre Verletzungen. Zumeist Schürfwunden, ein Hämatom, ein gelockerter Zahn. Aber auch der Nachbar kam nicht ungeschoren davon. Er soll sich durch die Schläge selber verletzt haben. Ein Foto zeigt seine geschwollene Hand nach dem Vorfall.
Immerhin: Nach der wilden Prügelszene soll er selber zur Polizei gegangen sein, um sich anzuzeigen. Es tue ihm sehr leid, hatte er damals gegenüber dem Polizisten geäußert.
Frau verlangt Schmerzensgeld von 46.000 Euro
Das Strafverfahren gegen ihn endete mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit ist inzwischen abgelaufen. Der Streit mit der Nachbarin - die beiden wohnen nach wie vor in demselben Mehrfamilienhaus - aber nicht.
Die Frau verlangt ein Schmerzensgeld von 46.000 Euro. Viel zu viel, argumentiert die Gegenseite. Die Verletzungen seien doch nach wenigen Wochen abgeheilt gewesen.
Der Prozess hat ein großes Problem: Nach sieben Jahren verschwimmt die Erinnerung, sagt Richterin Isabel Liesegang. Sie bittet die Parteien, über einen Vergleich nachzudenken. Tatsächlich wäre die 55-Jährige mit der Hälfte ihrer Forderung zufrieden. Aber dieses Entgegenkommen reicht der Gegenseite nicht. Also wird die Richterin am 8. Dezember wohl entscheiden müssen.