Prozess in München: Sicherungsverfahrung für den Würger vom Volksfest?

Wegen versuchten Mordes war ein 42-Jähriger zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt läuft die Revision.
von  John Schneider
Der Angeklagte mit seinem Anwalt.
Der Angeklagte mit seinem Anwalt. © jot

München - Das Urteil gegen Karl T. (Name geändert) ist bereits rechtskräftig. Acht Jahre Haft wegen versuchtem Mord, urteilte das Landgericht im Februar 2020, weil der 42-Jährige auf einem Volksfest einen Mann von hinten angegriffen und gewürgt hatte.

Tathergang und Strafe vom BGH bestätigt

Das Gericht hatte zusätzlich angeordnet, dass der Lagerist in die Sicherungsverwahrung genommen wird. Doch das ist umstritten. Der Verurteilte legte Revision ein und während der Tathergang und die Haftstrafe vom BGH bestätigt wurden, meldeten die Karlsruher Richter in Sachen Sicherungsverwahrung Bedenken an und verwiesen das Verfahren in diesem einen Punkt zurück ans Landgericht.

Gericht: Angeklagter hat den Tod des Opfers zumindest in Kauf genommen

Das war geschehen: Karl T. meinte im Mai 2019 aus einer Konversation beim Volksfest in Markt Indersdorf herausgehört zu haben, dass eine seiner Begleiterinnen an der Schule früher gemobbt worden war. Und zwar von jenem 23-jährigen Mann, der sich gerade zu ihnen gesetzt hatte.

Die Frau hatte danach zwar abgewiegelt, aber als der 42-Jährige wenig später gehen wollte und den 23-Jährigen beim Smalltalk sah, tickte er aus. Er nahm das Opfer von hinten in den Würgegriff - bis zur Bewusstlosigkeit des Opfers. Zeugen retteten den Mann. Karl T. hatte bei dem heimtückischen Angriff nach Ansicht des Gerichts den Tod des Opfers zumindest in Kauf genommen.

Angeklagter Karl T.: Wie steht es um Schuldeinsicht?

Karl T. weist eine lange Liste von Vorstrafen wegen Gewaltdelikten auf. Reicht das in seinem Fall aus, um Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit anzuordnen? Es ist die entscheidende Frage.

Zwar hatte sich Karl T. im ersten Prozess bei seinem Opfer entschuldigt. Aber am ersten Verhandlungstag (Dienstag) scheint bei ihm auf Nachfragen der Prozessbeteiligten auch immer wieder Skepsis durch, wenn es um Schuldeinsicht und Therapieangebote geht. Immerhin: Den Würgeangriff vom Volksfest bezeichnet er inzwischen selbst als "totalen Fehler". Der Prozess dauert an.

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