Prozess in München: "Romeo" nimmt junge Frau aus

München - Verteidiger Christian Gerber wartet am Mittwochmorgen vergeblich. Sein Mandant Peter F. (30, Namen geändert) versetzt ihn und das Gericht. Sein Verfahren muss deshalb abgetrennt, der Prozess gegen ihn neu angesetzt werden.
Angeklagter war mit einem Komplizen am Werk
Peter F. soll unter anderem mit einem Komplizen die Filialleiterin einer Backwaren-Kette, die sich in ihn verliebt hatte, dazu angestiftet haben, Geld aus dem Tresor der Filiale zu stehlen. Die Diebstähle fielen schnell auf, die 25-Jährige wurde fristlos entlassen und ist inzwischen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der Fall spielt im Jahr 2018. Die damals 21-Jährige lernte Peter F. bei ihrer Arbeit kennen. Man verabredete sich. Beim Feiern lernte die Frau auch den zweiten Angeklagten Hans G. (26) kennen.
Noch am selben Abend bat ihr "Romeo" das erste Mal um 100 Euro, welche sie ihm auch aushändigte. Kurz darauf verschwand Peter F., sein Komplize nahm stattdessen Kontakt zu der Frau auf. Er berichtete ihr, sein Freund hätte Probleme und brauche dringend Geld, welches sie aber sofort wieder zurückbekommen würde. Letztendlich brachte die Frau insgesamt 900 Euro auf, um ihrem Freund aus angeblichen Notlagen zu helfen.
Die Männer nutzten die Gefühle der Frau für Peter F. aus
Doch damit nicht genug. Die junge Frau hatte als Filialleiterin Zugang zum betriebseigenen Tresor. Als die beiden Männer davon erfuhren, stifteten sie die Frau an, daraus regelmäßig Geld zu entnehmen. Das wurde dann von Hans G. abgeholt.
Warum die Frau auf die Betrüger reinfiel? Ein Grund: Die Männer nutzten die Gefühle der Frau für Peter F. aus und gaukelten ihr wiederholt vor, dass auch dieser sie liebe und sie ihm daher unbedingt helfen müsse.
Bewährungsstrafe: Komplize gesteht die Taten
Insgesamt wurden so neun Mal jeweils unterschiedliche Beträge entnommen und an die Angeklagten übergeben. Der Schaden summiert sich auf über 12.360 Euro.
Hans G., der von Verteidiger Günter Reisinger vertreten wird, gesteht am Mittwoch die Taten. Er hat bereits begonnen, den Schaden mit Ratenzahlungen von monatlich 200 Euro auszugleichen.
Das wirkt sich am Mittwoch ebenso strafmildernd aus wie sein Geständnis und der Umstand, dass die Taten schon einige Jahre zurückliegen. Außerdem bewegt sich Hans G. inzwischen in einem stabilen sozialen Umfeld, ist vor anderthalb Jahren Vater geworden und hat sich selbstständig gemacht.
Die Richterin belässt es bei einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Gegen seinen mutmaßlichen Komplizen Peter F. erlässt das Amtsgericht Haftbefehl.