Prozess in München: Plädoyers um den Doppelmord in Höfen

Sie sollte einen Kranken betreuen. Dabei aber soll die Pflegerin das Haus ausgekundschaftet und später mit ihrem Sohn, ihrem Bruder und einem Dritten einen Raubüberfall ausgeheckt haben. Nun geht der Mordprozess gegen die vier Angeklagten auf die Zielgerade.
AZ/dpa |
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Die Angeklagten (gepixelt) stehen zu Beginn des Prozesses um den Doppelmord von Höfen im Hochsicherheits-Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.
Peter Kneffel/dpa Die Angeklagten (gepixelt) stehen zu Beginn des Prozesses um den Doppelmord von Höfen im Hochsicherheits-Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

München - Im Prozess um den doppelten Raubmord im oberbayerischen Höfen bei Königsdorf hat die Verteidigung eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten für einen der vier Angeklagten gefordert. Der Mann aus Polen sei unter anderem wegen schweren Raubes mit Todesfolge und schweren Raubes mit Körperverletzung zu verurteilen, erklärte sein Anwalt am Dienstag vor dem Landgericht München II.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern und einer Frau Mord beziehungsweise versuchten Mord, schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Die Forderung der Anklage: Lebenslange Haft eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für die Männer.

Frau spionierte laut Anklage den Haushalt aus

Die Frau, die als Pflegerin in dem Weiler im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen einen schwerkranken Mann betreute, spionierte laut Anklage den Haushalt aus. Nach dem Tod des Mannes heckte sie demnach mit ihrem Bruder, ihrem Sohn und einem Bekannten den Raubüberfall auf die wohlhabende Witwe aus.

Bei dem Überfall im Februar 2017 starben eine 76 Jahre alte Freundin der Witwe und ein 81-jähriger Bekannter, die Witwe überlebte schwer verletzt.

Angeklagte gestanden den Überfall

Die Angeklagten hatten den Überfall grundsätzlich eingeräumt, aber bestritten, dass sie jemanden hätten töten wollen.

Lesen Sie auch: Höfen-Prozess - Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig

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