Prozess in München: Pärchen trennt sich und wird verklagt

Rückzieher nach gemeinsamem Urlaub: Die Vermieter wollen 1.450 Euro von einem Pärchen, weil ihre Wohnung einen Monat leer stand.
von  John Schneider
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße.
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. © Sven Hoppe/dpa

München - Der gemeinsame Urlaub ist für Beziehungen des Öfteren eine Art Stresstest. Wenn er nicht bestanden wird, kann das teuer werden. In diesem Fall verlangte der Vermieter von einem Pärchen eine Monatsmiete für eine Wohnung im Lehel.

Das Paar wollte die Wohnung anmieten, war aber im Urlaub zu der Erkenntnis gekommen, dass man besser nicht zusammenziehen sollte. Die Vermieter wollten die Miete für den einen Monat (1.450 Euro), den die Wohnung leerstehen musste. Und klagte beim Amtsgericht.

Das war geschehen: Die Vermieter beauftragten im August 2019 einen Immobilienmakler, da sie ihre Wohnung zum 1. Oktober 2019 vermieten wollten. Das Pärchen bewarb sich. Und hatte Glück: Am Ende des Bewerbungsvorgangs mit 60 Besichtigungen wurden sie als Mieter auserkoren.

Kein Mietvertrag? Pärchen will nicht zusammenziehen

Die Nachricht erreichte sie per Telefon am 5. September im Urlaub. Dabei sollen sie gesagt haben: Sie werden unterschreiben. Bei der Rückkehr aus dem Urlaub am 16. September war aber alles anders. Der Makler hatte zwar bereits einen Mietvertrag inklusive Vermieter-Unterschrift vorbereitet und den anderen Bewerbern abgesagt. Aber die beiden wollten nun nicht mehr.

Man war im Urlaub zu dem Schluss gekommen, dass man nicht zusammenziehen wolle. Das erfuhr der Makler bei einem Anruf am 17. September. Das Paar verteidigt sein Verhalten und erklärt vor Gericht, dass die Kläger frühestens nach Erhalt und Überprüfung eines Vertrages von einer verbindlichen Zusage der Beklagten ausgehen hätten können.

Sie selber hätten nur den Text der Wohnungsanzeige gekannt. Tatsächlich sei auch nur von 1.350 Euro Miete die Rede gewesen.

Richter: Vermieter waren sich ihrer Sache zu sicher

Der zuständige Richter am Amtsgericht gibt ihnen Recht. Zwar sei es möglich, dass ein Vertragspartner bei grundlosem Abbruch der Vertragsverhandlungen sowie bei schuldhafter Verhinderung der Wirksamkeit eines Vertrages für Aufwendungen haftbar gemacht werden kann.

Aber: "Die Kläger konnten bei der geschilderten Sachlage schon nicht davon ausgehen, dass der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen gewesen wäre, denn die Beklagten hatten zu keinem Zeitpunkt einen Mietvertragsentwurf oder einen Mietvertrag in Händen gehabt."

Für einen sicheren Vertragsabschluss fehlte daher die Möglichkeit, "die vertraglichen Verpflichtungen, die sie übernehmen würden, zu prüfen". Die Annonce ersetze das nicht. Das gelte auch für einen Mietmarkt wie den in München. Dass das Paar im Urlaub gemerkt habe, dass sie besser getrennte Wege gehen, "ist ein jedem einleuchtender Grund, der den Abbruch von Vertragsverhandlungen rechtfertigt".

Lesen Sie hier: Sendlinger Tor - 40-Jähriger tritt auf Freund seiner Ex ein

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.