Prozess in München: Meine Frau hat mich vergiftet!

Im Mai 2018 bricht ein Münchner Pensionär in seiner Wohnung zusammen. Wurde er vergiftet? Seit Dienstag steht seine Gattin (74) wegen versuchten Mordes vor Gericht. Ihre Tochter (28) belastet sie schwer.
Nina Job |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Ehemann kurz vor Beginn des Prozesses.
Job Der Ehemann kurz vor Beginn des Prozesses.

Vor einer Woche ist Horst K. (Namen geändert) 82 Jahre alt geworden. Sein Alter sieht man dem Münchner nicht an. Er trägt seine grauen Haare nackenlang, hat sich eine junge Ausstrahlung bewahrt. Zum Prozess gegen die Frau, die er vor knapp sechs Jahren auf einem Segelschiff geheiratet hat, erscheint er in Lederjacke.

Für ihn war es die zweite Ehe, für sie die vierte. Die ersten drei Jahre waren "absolut spitze", berichtet der Pensionär – doch im Mai vergangenen Jahres soll ihm seine Frau aus Habgier das Frostschutzmittel Glykol ins Essen gemischt haben. Horst K. hätte so etwas nicht für möglich gehalten. Heute ist er überzeugt davon, "dass sie mich vergiften wollte".

Der Ehemann kurz vor Beginn des Prozesses.
Der Ehemann kurz vor Beginn des Prozesses. © Job

Sollte eine Mitgefangene der Angeklagten die Tochter einschüchtern?

Die 74-jährige gebürtige Würzburgerin steht seit Dienstag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Betruges vor Gericht. Birgit K. soll laut Anklage außerdem versucht haben, ihre eigene Tochter einzuschüchtern – notfalls mit Gewalt. Denn erst durch die heute 28 Jahre alte Heilpraktikerin waren die Ermittlungen wegen versuchten Mordes aufgenommen worden. Eine Mitgefangene der Mutter, eine Kickboxerin, sollte die Tochter dazu bringen, ihre Aussage zu widerrufen. Der Münchner und die Wahl-Berlinerin hatten sich übers Internet kennengelernt. Sie war mittellos, hatte Schulden und verdiente nichts als selbstständige Goldhändlerin. Horst K. hingegen besitzt eine Drei-Zimmer-Wohnung in Neuperlach. Er hatte etwas Geld gespart und bekommt jeden Monat eine gute Rente.

Die Ehe mit der mutmaßlichen Täterin währte nicht lange

Vor Gericht kann der 82-Jährige alle wichtigen Ereignisse genau datieren. "Wir haben uns am 19. Juni 2011 in Berlin kennengelernt. Am 30. Juli 2012 ist sie zu mir nach München gezogen." Ein Dreivierteljahr später, am 30. April 2013, gaben sie sich auf einem Dreimaster in Norddeutschland das Ja-Wort. Doch das späte Glück währte nicht lange. Etwa drei Jahre nach der Hochzeit begann die Ehe zu kriseln. "Es begann mit kleineren Diebstählen", berichtet Horst K. Seine Frau habe Wertgegenstände von ihm – zum Beispiel eine Breitling-Uhr im Wert von 4.000 Euro – versetzt. Während einer Urlaubsreise mit dem Wohnmobil 2015 wollte sie plötzlich nicht mehr mit ihm essen. "Sie fand sich zu dick, wollte eine Hungerkur machen." Ab da aßen sie gar nicht mehr gemeinsam. Auch in der Wohnung gingen sie bald getrennte Wege. "Wir haben nebeneinanderher gelebt", sagt er. Ausziehen wollte Birgit K. jedoch nicht.

Die Angeklagte soll die Tat lage und akribisch geplant haben

Nach Überzeugung von Staatsanwalt Laurent Lafleur befürchtete die Angeklagte, nach einer Scheidung ihren Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten zu können: "Sie entschied sich daher dazu, den Geschädigten zu töten."

Schon seit 2016 soll sie sich ausführlich mit möglichen Tötungsarten beschäftigt haben, darunter auch mit dem frei verkäuflichen Frostschutzmittel Ethylenglykol.

Im Juni 2017 legte sie laut Anklage auf ihrem Smartphone eine Liste mit verschiedenen Giften an. Darunter taucht auch der Eintrag auf: "Frostschutz 400 mg pro Kilo/2 Schluck". Am 19. März 2018 soll die Angeklagte eine Generalvollmacht ausgedruckt und dafür seine Unterschrift gefälscht haben. Am Tag danach bestellte sie bei Amazon einen Liter Glykol für 14,90 Euro.

Horst K. war damals mit einem Freund beim Skifahren. "Beim Abschied hatte sie zu mir gesagt: ,Hoffentlich fährst du dich tot!’"

Die Ärzte hielten die Symptome für einen Schlaganfall

Am Tattag, dem 7. Mai 2018, gab die Angeklagte ihrem Mann nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine "grundsätzlich tödlich wirkende Menge Frostschutzmittel" ins Abendessen.

"Ich habe gegen 18.30 Uhr alleine gegessen. Was genau, weiß ich nicht mehr: entweder Maultaschen in selbst gemachter Brühe oder Tortellini mit Pesto rosso aus dem Glas", so das Opfer vor Gericht.

Ein paar Stunden später wurde dem Münchner schwindlig und speiübel. Immer wieder musste er sich übergeben. "Obwohl es mir sauschlecht ging und ich vor dem Klo knieend um Hilfe gerufen habe, ist sie ins Bett gegangen." Horst K. kroch auf allen vieren ins Wohnzimmer, um eine Freundin anzurufen. Ihre Nummer hatte er auf einer Taste gespeichert. Die Freundin rief sofort den Notarzt.

Das Notarzt-Team und auch die Ärzte im Bogenhauser Krankenhaus hielten die Symptome zunächst für Anzeichen eines Schlaganfalls. Als Horst K. eine Woche später entlassen wurde, stand im Entlassbrief, dass er möglicherweise eine Lebensmittelvergiftung gehabt habe.

Der Verdacht, dass Horst K. Opfer eines Giftanschlags geworden sein könnte, tauchte erst später auf: durch die jüngste Tochter der Angeklagten. Die 28-jährige Heilpraktikerin, deren Vater evangelischer Pfarrer ist, sagte gestern Nachmittag vor dem Schwurgericht aus. Es fiel der jungen Frau hörbar schwer, ihre Mutter so zu belasten.

Bei einem Telefonat am 29. Mai 2018 habe ihre Mutter zu ihr gesagt, dass sie versucht habe, ihren Mann "um die Ecke zu bringen" – mit Frostschutzmittel. "Sie hat auch gesagt, dass sie die Leute, die sie liebt, wegtreibt mit ihren Taten."

Die Tochter ging wenige Tage später zur Polizei. Ein Therapeut hatte ihr dazu geraten.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Lesen Sie auch: Nach Bordellbesuch - Duo raubt Münchner (28) Geld und Handy

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.