Prozess in München: Mehr als vier Jahre Haft für Andrea Tandler in der Masken-Affäre

Andrea Tandler verdiente mit Corona-Maskengeschäften spektakuläre Summen. Erst einmal hat sie davon aber nichts – sie muss in Haft.
AZ/dpa |
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Die Angeklagte Andrea Tandler (r) steht zu Prozessbeginn an ihrem Platz im Gerichtssaal.
Die Angeklagte Andrea Tandler (r) steht zu Prozessbeginn an ihrem Platz im Gerichtssaal. © Matthias Balk/dpa/Archivbild

München - Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler muss in der Affäre um Corona-Schutzmasken wegen Steuerhinterziehung für vier Jahre und fünf Monate in Haft. Ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. verurteilte das Landgericht München I am Freitag zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Strafen am oberen Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens gefordert, das wären bei Tandler vier Jahre und neun Monate und bei N. vier Jahre gewesen. Die Verteidiger hatten dagegen für Strafen am unteren Rand plädiert, das wären bei Tandler vier Jahre und drei Monate und bei N. drei Jahre und sechs Monate gewesen.

Andre Tandler verurteilt: Provision für Corona-Maskendeal nicht korrekt versteuert

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen – was für sich genommen legal ist – Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden hatte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro beziffert.

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Angeklagten haben Vorwürfe größtenteils eingeräumt

Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt, konkret die Vorwürfe der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung. Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der "Ort der Geschäftsleitung".

Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt. Die Verfahren hinsichtlich Hinterziehung der Schenkungssteuer und Corona-Subventionsbetrug hatte das Gericht am Dienstag eingestellt.

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18 Kommentare
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  • FRUSTI13 am 16.12.2023 00:06 Uhr / Bewertung:

    Nein, ein Kleid! Der Underdog-Stil war vermutlich Teil einer Strategie.

  • Monika1313 am 15.12.2023 22:54 Uhr / Bewertung:

    Sich an der Not eines Volkes zu bereichern hätte eine wesentlich höhere Strafe verdient.

  • Nico-Frank am 15.12.2023 19:07 Uhr / Bewertung:

    Bei 50 Mio. Euronen Provision fällt in der Regel eine Umsatzsteuer von 19% und eine Einkommens -Gewerbesteuer von 42% an. Ergibt 9,5 Mio. Umsatzsteuer und 21 Mio. ESt + GewSt macht zusammen 30,5 Mio. Euronen Steuerverkürzung. Diese Berechnung sollten Journalisten aufstellen können.
    Und jetzt frage ich die Leserschaft. Welche Strafe hat der Handwerksmeister, bzw. der normale Unternehmer bei dem selben Staatsanwalt und bei der gleichen Vorsitzenden Richtern beim Landgericht München I zu erwarten?
    Mein Tipp der sich aus zahlreichen Prozessbeobachtungen ergibt, liegt bei 8 Jahren Haft. Wer hat noch einen Tipp?

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