Prozess in München: Mann sticht im Rausch drei Mal auf seine Freundin ein

Im Streit sticht Markus W. (44) drei Mal zu. Er gesteht die Tat und wird über vier Jahre ins Gefängnis müssen.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte im Gespräch mit Anwalt Nico Werning.
jot Der Angeklagte im Gespräch mit Anwalt Nico Werning.

München - Es war nicht das erste Mal, dass Katrin B. (39, Name geändert) ihren Freund in diesem Zustand erlebte. "Aber so extrem war es nie gewesen", berichtet die Krankenschwester dem Gericht.

Der Zustand, den sie meint, ist die Verfassung von Markus W. (44) wenn er Artzney und Alkohol kombiniert. Dass er dann aggressiv wird, weiß der Koch. Es hat ihn nicht daran gehindert, am 23. Januar den ganzen Tag über in der Wohnung in Markt Schwaben Schlaftabletten und viel Wein zu schlucken. "Ich wollte mich richtig abschießen", sagt der 44-Jährige vor Gericht.

Nach der Attacke verständigte er den Rettungsdienst

Am Abend kam es zum Streit. Er bezichtigte die 39-Jährige, seine Artzney zu stehlen, warf eine Obstschale aus Plastik nach ihr und traf sie am Kopf. Doch es kam noch schlimmer. Viel schlimmer. Als Katrin B. ihn danach aufforderte, seine am Boden liegenden Jacken aufzuheben, kassierte sie eine Watschn. Sie forderte ihn auf zu gehen, andernfalls würde sie die Polizei rufen. Jetzt tickte Markus W. komplett aus, holte ein Messer aus der Küche, sagte sinngemäß, dass er sich so etwas nicht gefallen lasse und sie sterben solle. Dann stach er zu.

Dass ihn Staatsanwalt Matthias Braumandl nur wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts anklagt, hat Markus W. nur einem Umstand zu verdanken: Er verständigte selbst den Rettungsdienst. Die schweren Verletzungen des Opfers konnten so schnell versorgt werden.

An die Tat kann er sich nicht erinnern

Seine Freundin habe er vier Monate zuvor bei einer Entgiftung in einer Therapieeinrichtung kennengelernt, berichtet Markus W. dem Gericht. An die Tat habe er keine Erinnerung, räume sie gleichwohl aber ein. Aufgrund einer Verständigung der Prozessbeteiligten darf er wegen seines Geständnisses damit rechnen, nicht länger als vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis zu gehen. Katrin B. hat das Geschehen einigermaßen gut verkraftet, sagt sie. Sie sei in Therapie und habe dort auch über die Tat gesprochen. "Aber es spukt in meinem Unterbewusstsein herum."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.