Prozess in München: Hat ein 60-Jähriger zwei Frauen zur Prostitution gezwungen?

München - "Geld schläft nicht." Mit diesem und ähnlichen markigen Sprüchen sowie Drohungen soll ein 60-Jähriger zwei Frauen zur Prostitution nach seinen Vorgaben gezwungen haben. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.
Prostitution: Frauen mussten die Hälfte der Einnahmen abgeben
Opfer sind laut Anklage zwei Frauen (29 und 30 Jahre alt), die in verschiedenen, auch Münchner Bordellen, der Prostitution nachgingen und dem Mann die Hälfte ihrer Einkünfte aushändigen mussten.
Die 30-Jährige, die vom August 2015 bis Juni 2019 für den Angeklagten gearbeitet haben soll, habe diesem insgesamt 63.000 Euro abgeben müssen. Ihre mutmaßliche Leidensgenossin habe von Oktober 2017 bis September 2019 sogar 300.000 Euro gezahlt.
Auch Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung kommt in Frage
Die Frauen durften nicht zwei Wochen am Stück Urlaub machen und wurden bedroht, wenn sie nicht die geforderten täglichen Mindestzahlungen leisten konnten. Auf Krankheiten oder Unpässlichkeiten sei von dem Angeklagten keinerlei Rücksicht genommen worden.
Erschwerend kommt ein weiterer Anklagepunkt hinzu: Im Juni 2019 soll der Angeklagte der 30-Jährigen aus Verärgerung eine Coladose an den Kopf geworfen haben. Die Frau erlitt eine Schürfwunde an der Schläfe, eine Schädelprellung sowie Muskelverhärtungen an Schulter und Nacken. Sie musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Richter Gilbert Wolf erklärt, dass in diesem Punkt auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage komme.
Der 60-Jährige soll die Frau nach der Attacke noch aufgefordert haben, wieder ihrer Arbeit nachzugehen. Doch die 30-Jährige hatte nun offenbar endgültig genug, fuhr zurück in ihre österreichische Heimat. Ihrem mutmaßlichen Zuhälter soll sie danach keinen weiteren Cent gezahlt haben.
Der Prozess dauert an.