Prozess in München: Haben sich zwei Männer an Kindern vergangen?

Vor dem Landgericht München II laufen zwei Prozesse wegen sexuellen Missbrauchs.
John Schneider
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Ein Angeklagter wird in den Gerichtssaal geführt.
Ein Angeklagter wird in den Gerichtssaal geführt. © Sigi Müller

München - Die Fälle ähneln sich, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auch. Diese hat in zwei verschiedenen Verfahren jeweils Anklage gegen zwei Männer (69 und 64 Jahre alt) erhoben, die sich an minderjährigen Mädchen vergangen haben sollen.

Die Anklage lautet in beiden Prozessen auf sexuellen Missbrauch von Kindern. Im Fall eines 69-jährigen Rentners aus dem Kreis Ebersberg kommt der Vorwurf der Vergewaltigung dazu.

Die Angeklagten streiten alles ab

Und noch etwas haben die Prozesse gemein, beide Angeklagte streiten die Vorwürfe zum Auftakt der Verhandlungen vehement ab. Strafverteidigerin Jasmin Heider erklärt, dass ihr Mandant, ein 64-jähriger Maurer aus dem Kreis Fürstenfeldbruck, die Vorwürfe "kategorisch" von sich weise.

Ähnlich äußert sich der 69-Jährige im Parallelprozess. Er will mit dem Missbrauch nichts zu tun gehabt haben, fühlt sich von den mutmaßlichen Opfern verleumdet.

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Das Kind war dem Täter willenlos ausgesetzt

Der Rentner war laut Anklage im Herbst oder Winter 2019 bei einer befreundeten Familie vorübergehend eingezogen und habe die Situation dort ausgenutzt, um sich der neunjährigen Tochter zu nähern. Das Kind war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft dem Täter willenlos ausgesetzt.

Bei einer Gelegenheit zuvor soll sich der alkoholisierte Rentner bereits einmal an dem Kind vergangen haben. Und dies, obwohl die Eltern des Mädchens in demselben Zimmer schliefen und die Gefahr der Entdeckung entsprechend groß war.

Er soll sich an mehreren Minderjährigen vergriffen haben

Die Anklage geht bei dem Mann - er ist wegen Raubes vorbestraft und zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt worden - davon aus, dass er sich zwischen Herbst 2012 und Ende 2013 an weiteren minderjährigen Mädchen in der Nachbarschaft vergangen haben soll. Dabei soll er wiederum die Freundschaft zu einer Mutter ausgenutzt haben, um sich an Freundinnen der Tochter heranzumachen.

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Die Familie floh ins Frauenhaus

Im Fall des 64-Jährigen kommen die mutmaßlichen Opfer aus der Familie. Der Maurer soll von 2000 bis 2002 zunächst die damals fünf- oder sechsjährige Tochter seiner Ehefrau missbraucht haben. Dazu nutzte er die Abwesenheit seiner Frau aus, die zur Arbeit musste.

Die Ehe hielt nicht lange. Im September 2002 zog die Frau wegen der Gewalttätigkeit des 64-Jährigen aus der gemeinsamen Wohnung aus und floh mit den drei Kindern in ein Frauenhaus.

Auch seine leibliche Tochter gehört zu den Opfern

Der Mann soll sich dann ab den Jahren 2006 oder 2007 im Rahmen des elterlichen Umgangs auch an seiner leiblichen, etwa sechs oder sieben Jahre alten Tochter vergangen haben. Die Prozesse werden fortgesetzt.

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3 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 31.03.2022 13:22 Uhr / Bewertung:

    Anstelle von langen kostspieligen Knast-Jahren empfehle ich die Veröffentlichung von Foto, Anschrift u. Name des/der Sex-Täter, damit die Nachbarschaft und deren Kinder gewarnt sind.
    Wird in manchen Staaten so gehandhabt.
    Opferschutz vor Täterschutz sei die Devise.

  • Lackl am 31.03.2022 10:51 Uhr / Bewertung:

    Völlig unverständlich, dass vor solchen Verbrechern nicht ständig und öffentlich gewarnt wird.

  • katzenurin am 31.03.2022 06:53 Uhr / Bewertung:

    Es gibt nur eine gerechte Strafe für solche. Bei uns lebenslange Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung.

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